wienerzeitung.at vom 27.10.2017
Ein Jagdverbot ist nicht rechtens
Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass Waldeigentümer die Jagd auf Wild aus ethischen Gründen nicht untersagen können.
Wien. (apa/sir) Es ist eine rechtstheoretisch durchaus knifflige Frage - und zwar eine mit potenziell großer Auswirkung. Sollen Waldbesitzer das Recht erhalten, eine Bejagung auf ihrem Grundstück zu untersagen? Im konkreten Fall stellten vier Waldbesitzer aus Niederösterreich dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Frage, der bereits im Vorjahr mit einem ähnlich gelagerten Ansinnen aus Kärnten befasst war.
Das Eigentumsrecht steht in dieser Frage im Konflikt mit diversen öffentlichen Interessen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hierzu in Fällen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzer unter gewissen Umständen das Recht haben sollten, eine Bejagung zu untersagen.
Die Betreiber eines Verbots argumentieren mit ethischen Gründen, sie lehnen die Jagd ab. Und für den EGMR war dieses Argument auch gewichtig genug, um Waldbesitzern die juristische Möglichkeit einzuräumen, um eine Ausnahme anzusuchen. In Österreich, wo Jagdrecht Landessache ist, ist das aber bis auf Weiteres nicht möglich. Schon im Vorjahr hatte der VfGH im Kärntner Fall gegen die Antragsteller entschieden, nun wiederholten die Höchstrichter ihre Entscheidung für das niederösterreichische Jagdgesetz. Vier Waldeigentümer aus verschiedenen Regionen Niederösterreichs hatten das Verfahren vor dem Verfassungsgericht angestrengt.
Öffentliches Interesse überwiegt laut VfGH
"Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden", heißt es in einer Presseaussendung des VfGH.
Die Begründung fiel ähnlich wie vor einem Jahr aus. Zwar erkannten die Höchstrichter, dass die Pflicht zur flächendeckenden Jagd für Waldbesitzer eine Eigentumsbeschränkung darstelle, sie diene jedoch "dem öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden". Österreich verfüge, so die VfGH-Richter, im europäischen Vergleich über die höchste Dichte an Schalenwild (etwa Rehe, Hirsche, Wildschweine). Im Kärntner Fall war ein wichtiges Argument die Schutzfunktion des Waldes im alpinen Raum. Diesen hat Niederösterreich zwar nicht zu bieten, dennoch fanden die Höchstrichter ausreichend Gründe, das öffentliche Interesse höher zu gewichten als das Eigentumsrecht.
Ohne Bejagungspflicht würde sich der Wildwechsel über Verkehrsflächen erhöhen und die Unfallgefahr steigen. Zudem verursachen Wildschäden pro Jahr in österreichischen Wäldern einen Schaden von etwa 70 Millionen Euro. "Schon aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es daher notwendig, die Wildbestände grundsätzlich zu kontrollieren und zu reduzieren", heißt es im Erkenntnis des VfGH.
Unverständnis bei Tierschützer Balluch
Zwar ging es in diesem Fall nur um vier Waldeigner, potenziell hätte ihr Antrag aber weitreichende Wirkung haben können, zumal die Jagd aus ethischen Gründen immer skeptischer gesehen wird. Da sich Waldtiere nicht an Grundstücksgrenzen halten, hatte der VfGH keine Möglichkeit von Ausnahmen gesehen.
Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch - und zwar unabhängig vom Anteil des Waldes. Durch eine Herausnahme einzelner Grundflächen würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner praktischen Effektivität gefährdet, hieß es vom Verfassungsgerichtshof.
Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, zeigte sich in einer Reaktion auf Facebook entsetzt. "Da redet die Jägerschaft immer vor dem Respekt vor dem Grundbesitz und dass Jagd und Grundbesitz seit 1848 untrennbar verbunden sind, aber wenn ein Grundbesitzer keine Jagd auf seinem Grund wünscht, dann wird drübergefahren und zwangsbejagt."
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orf.at vom 27.10.2017
Flächendeckende Jagd verfassungskonform
Die Pflicht zur Duldung der flächendeckenden Bejagung ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden und damit Beschwerden von vier Waldbesitzern abgewiesen, die ihren Grund jagdfrei stellen wollten.
„Grundeigentümer in Niederösterreich müssen - von Ausnahmen nach dem niederösterreichischen Jagdgesetz abgesehen - die Bejagung ihrer Liegenschaften und die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft dulden“, verwies der VfGH auf ein Erkenntnis vom 10. Oktober.
Die Pflicht zur flächendeckenden Jagd stelle für Waldbesitzer eine Eigentumsbeschränkung dar. Sie diene nicht zuletzt angesichts der in Niederösterreich und ganz Österreich im europäischen Vergleich höchsten Dichte an Schalenwild (etwa Rehe, Hirsche, Schwarzwild) aber „dem öffentlichen Interesse der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden“.
Erfolglose Beschwerden der Grundeigentümer
Vier Grundeigentümer aus verschiedenen Teilen Niederösterreichs hatten laut VfGH bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und in der Folge beim Landesverwaltungsgericht unter anderem aus ethischen Gründen erfolglos versucht, ihre Grundstücke jagdfrei zu stellen und das Ende ihrer „Zwangsmitgliedschaft“ in einer Jagdgenossenschaft zu erreichen.
Gegen die abweisenden Entscheidungen erhoben sie Beschwerde beim VfGH. Sie verwiesen dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), nach der die Duldung der Jagd für Grundstückseigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung darstelle.
VfGH: Gerechtfertigte Eigentumsbeschränkung
Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerden aber ab. Der Gerichtshof stellte fest, dass es sich bei der Zwangsbejagung um eine Eigentumsbeschränkung handelt, die sich allerdings als gerechtfertigt erweise. „Die entsprechenden Bestimmungen im nö. Jagdgesetz dienen jenen öffentlichen Interessen, die der VfGH in einem das Kärntner Jagdrecht betreffenden Verfahren bereits 2016 für ganz Österreich festgestellt hat, nämlich der Biodiversität, des Artenreichtums und der Vermeidung von Wildschäden“, wurde erläutert. Dies hätten bei einer öffentlichen Verhandlung am 20. Juni auch Auskunftspersonen aus den Bereichen der Wildbiologie sowie der Land-und Forstwirtschaft deutlich gemacht.
Der Einfluss des Wildes auf die Land- und Forstwirtschaft sei in Niederösterreich in allen Regionen gleichermaßen hoch und zwar unabhängig vom Anteil des Waldes und unabhängig davon, ob es sich um alpine Regionen handelt. Durch eine Herausnahme einzelner Grundflächen würde das System der Wildbewirtschaftung in seiner praktischen Effektivität gefährdet, hieß es am Freitag in einer Aussendung des VfGH.
Seuchenvermeidung und Seuchenprävention
Die flächendeckende Jagdbewirtschaftung soll gewährleisten, dass angeschossenes und krankes Wild zuverlässig durch den dazu berufenen und ausgebildeten Jagdausübungsberechtigten erlegt wird, was den öffentlichen Interessen der Weidgerechtigkeit (dem „jagdlichen Tierschutz“) sowie der Seuchenvermeidung und Seuchenprävention diene. Schließlich soll das Wild demnach mit Lenkungseffekten durch Bejagung und Fütterung von wildschadensanfälligen Kulturen (etwa Schutzwäldern) und Straßen ferngehalten werden, um Wildschäden und Unfälle aufgrund von Wildwechsel hintanzuhalten.
Der VfGH verwies außerdem auf die Möglichkeit, Liegenschaften schalenwilddicht zu umfrieden bzw. zu umzäunen. In diesem Fall könne die Bezirksverwaltungsbehörde das Ruhen der Jagd verfügen. „Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden. Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist daher verhältnismäßig“, hieß es in dem Erkenntnis wörtlich.
Waldbesitzer wollen EGMR anrufen
Die betroffenen Waldbesitzer aus den Bezirken Melk, Wiener Neustadt und Zwettl wollen sich mit der Entscheidung nicht zufrieden geben. Stefan Traxler, einer ihrer Anwälte, kündigte gegenüber noe.ORF.at an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen zu wollen. Er ortet unter anderem die Befangenheit eines Sachverständigen, der vor dem Verfassungsgerichtshof zu Wort gekommen war.
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kurier.at vom 21.06.2017
Waldbesitzer wollen Jagdverbot
Vier Grundeigentümer aus NÖ wehren sich. Jäger argumentieren mit Verbiss-Schäden.
"Freiheit für Tiere": Dieses Tattoo trägt Alexandra Klein auf ihrem Dekolleté. "Wir sind gegen das Töten von Tieren. Und wir wollen bestimmen, was auf unserem Grundstück passiert." Sie ist gemeinsam mit ihrem Mann Hans Meerkatz am Dienstag in den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien gekommen. Das Paar hat ein fünf Hektar großes Waldstück bei der Hohen Wand geerbt. Unter anderem leben dort Steinböcke. Dass Jäger einfach in ihren Wald gehen und Wildtiere schießen können, das behagt ihnen gar nicht. Sie wollen das, genau wie drei weitere Waldbesitzer aus Niederösterreich, verhindern.
Das Verfahren hat fast alle Instanzen durchlaufen, keine hat das geforderte Jagdverbot zugelassen. "Es wird unter anderem damit argumentiert, dass der Wildverbiss sonst problematisch ist. Aber in Niederösterreich gibt es 65 Prozent Wildverbiss. Und das, obwohl seit Jahrhunderten gejagt wird. Das System funktioniert nicht", meint der Rechtsanwalt der Jagdgegner, Stefan Traxler. Unterstützung holten sich die Kritiker unter anderem aus Deutschland. Karl-Heinz Loske ist Ökologe und arbeitet bei einer Initiative gegen Zwangsbejagung. "Jagd bringt keinen positiven Beitrag zum Artenschutz. Er führt zu Artenverlusten."
Keine Vegetation mehr
Die Vertreter des Landes Niederösterreich sehen das anders. Hans Grundner, stellvertretender Landesforstdirektor, bringt dazu das Beispiel der Hohen Wand – durch das starke Wachstum der Steinbock-Population sei dort die Vegetation gefährdet gewesen. "Wir haben deshalb die Steinböcke bejagt, jetzt erholt sich die Vegetation wieder."
Theoretisch haben Grundbesitzer ganz leicht die Möglichkeit, die Jagd auf ihrem Grund zu verhindern – dazu müssen sie das Areal aber einzäunen. "Gleichzeitig müssen Wälder aber frei zugänglich sein. Außerdem kann keiner sagen, welche Art Abgrenzung gemeint ist", kritisiert Anwalt Christian Aichinger, der zwei weitere Jagdgegner vertritt. Darauf hat Grundner eine Antwort: "Ein Maschendrahtgeflecht mit 1,50 Metern Höhe reicht, bei Rotwild zwei Meter hoch. Der Laufmeter Zaun kostet 8 bis 15 Euro."
Während bei Fällen in Deutschland, Frankreich oder Luxenburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Jagdfreistellungen zugelassen hat, ist so etwas in Österreich (noch) kein Thema. Im vergangenen Jahr ist ein Kärntner Grundbesitzer mit einem Jagdfreistellungsantrag für seinen Grund und Boden beim VfGH abgeblitzt. Der Senat kam zu dem Schluss, dass sich die Situation in Kärnten in wesentlichen Punkten von der Sach- und Rechtslage der ausländischen Fälle unterscheidet.
Ein wesentlicher Grund sei die extrem hohe Wilddichte in Österreich, die eine flächendeckende Bejagung notwendig macht. Durch den Verbiss von Wildtieren entstehen der Waldwirtschaft jährlich Schäden in der Höhe von etwa 70 Millionen Euro. "Warum soll in Niederösterreich der Wald weniger schützenwert sein, als in anderen Bundesländern? Wir sehen die Sache daher sehr gelassen und schlafen deswegen nicht schlecht", erklärt der Generalsekretär der Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände, Peter Lebersorger. Für Lebersorger stecken hinter den vereinzelten Klagen eher militante Tierrechtler als "besorgte Bürger".
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel am Dienstag nicht, diese ergeht schriftlich.
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noen.at vom 20.06.2017
VGT kämpft mit NÖ Grundbesitzern gegen Jagdzwang
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag die Frage der Jagdfreistellung von Grundstücken in Niederösterreich behandelt.
Konkret wollen vier Grundbesitzer im Wald-, Wein- und Industrieviertel aus ethischen Gründen keine Jagd auf eigenem Grund, erläuterte Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Aus seiner Sicht müsste für eine Jagdfreistellung entschieden werden.
"Sollte sich der VfGH dazu nicht durchringen können, dann wird das endgültig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden müssen", so Balluch in einer Aussendung nach der öffentlichen Sitzung. Ein Urteil werde schriftlich ergehen.
Die Tierschutzseite hatte zwei Experten aufgeboten, die laut Balluch schlüssig argumentierten. Die Erfahrungen mit jagdfrei gestellten Gebieten in Deutschland und der Schweiz seien demnach sehr positiv, die Artenvielfalt nehme drastisch zu, und es würden keine Waldschäden entstehen.
In Kärnten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits den Antrag eines veganen Grundbesitzers abgewiesen, seinen Wald jagdfrei zu stellen. Das Urteil von Kärnten sei aber auf Niederösterreich nicht übertragbar, weil die Alpenkonvention, die Österreich zum Schutz des Bannwaldes verpflichte, hier nicht flächendeckend greife, meinte Balluch. Dagegen sei deutlich gezeigt worden, dass jagdfrei gestellte Flächen ökologisch sehr begrüßenswert seien.
"Die Jagd ist eine Nutzung der Natur und damit ein egoistisches Hobby im Privatinteresse, kein Naturschutz und damit auch nicht im öffentlichen Interesse", betonte der VGT-Obmann. Daher müsste es den Besitzern freigestellt werden, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten.
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PRESSEMITTEILUNG vom 19.06.2017
Streit um Jagdfreistellungen in Niederösterreich nun beim Verfassungsgerichtshof
Wie in anderen Bundesländern lehnen auch in Niederösterreich (NÖ) viele Grundstücksbesitzer die Jagd auf ihrem Grundstück ab. Einige davon bekämpfen morgen, Dienstag (20.6.), in einer öffentlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichts, die ihnen die Jagdfreistellung ihrer Liegenschaften versagen. Weitere einschlägige Verfahren aus anderen Bundesländern sind bereits beim VfGH anhängig. Der Widerstand gegen die antiquierten Landesjagdgesetze ist in Österreich ungebrochen – die Alpenrepublik riskiert eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag eines Kärntner Waldbesitzers abgelehnt hat, ist der Widerstand gegen die Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf dem eigenen Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und durchaus sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins feststellt.
„Die Entscheidung des VfGH im vergangenen Herbst hat meines Erachtens lediglich zur Folge, dass man die Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes noch dulden muss; die Landesgesetzgeber werden am Ende aber doch die einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren müssen, sobald der EGMR über den ersten österreichischen Fall befindet.“
Der Kärntner hat bereits den EGMR angerufen. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des höchsten europäischen Gericht seit einigen Jahren eindeutig - hatte es doch in ähnlich gelagerten Fällen schon zulasten von Deutschland, Luxemburg und Frankreich entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Viele Grundstücke mussten deswegen schon jagdfrei gestellt werden – in Deutschland etwa sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters anhängig.
Streit um Jagdfreistellung in NÖ nun beim VfGH
Die Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und der Österreichische Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die Grundeigentümer aus ganz Österreich. Mittlerweile sind mehrere einschlägige Verfahren beim VfGH anhängig; zahlreiche weitere Grundstückseigentümer haben bereits Freistellungsanträge bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften gestellt.
Zur Klärung der Fälle aus Niederösterreich betreffend das niederösterreichische Jagdgesetz führt der Verfassungsgerichtshof morgen Dienstag (20. 6.) um 10 Uhr eine öffentliche Verhandlung durch.
Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren ist Dr. Christian Nittmann, Gründer der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade überzeugt, dass ein Verbot der Jagd auf Grundstücken von Jagdgegnern in Österreich kommen wird. „Andernfalls droht auch Österreich eine Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird. Die Landesgesetzgeber täten gut daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist“, so Nittmann.
Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem eigenen Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und /oder dem Österreichischen Tierschutzverein melden.
Rückfragehinweise:
Österreichischer Tierschutzverein
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at
Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Dr. Christian Nittmann, Sprecher der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
Newsletter von Zwangsbejagung-ade.at vom 28.04.2017
Jagdfreistellung von Grundstücken lässt auf sich warten
Österreich riskiert eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Auch wenn ein Kärntner Grundstücksbesitzer Ende vergangenen Jahres mit seinem Jagdfreistellungsantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) keinen Erfolg hatte, ist der Widerstand gegen die antiquierten Landesjagdgesetze in Österreich, nach denen Grundeigentümer die Jagd auf eigenem Boden dulden müssen, ungebrochen. Der Kärntner hat bereits den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Fünf weitere Jagdfreistellungsbegehren sind mittlerweile beim VfGH anhängig.
Auch wenn der VfGH Ende letzten Jahres den Jagdfreistellungsantrag des Kärntner Waldbesitzers letztinstanzlich abgelehnt hat, ist der Widerstand gegen die Regelungen der (Landes)Jagdgesetze, wonach man auf dem eigenen Grundstück die Jagd nicht verbieten kann, ungebrochen – und durchaus sinnvoll, wie Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins feststellt.
„Die Entscheidung des VfGH hat meines Erachtens lediglich zur Folge, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf eigenem Boden innerhalb eines absehbaren Zeitraumes noch weiter dulden müssen; die Landesgesetzgeber werden am Ende aber doch die einschlägigen Teile der Jagdgesetze adaptieren müssen, sobald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über den ersten österreichischen Fall befindet.
Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR bereits seit einigen Jahren eindeutig: Das höchste europäische Gericht hatte im Jahr 2012 zulasten von Deutschland entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen aus zwei früheren Urteilen: Bereits 1999 stellte er im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Vertragsvölkerrecht und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle entfalten selbstverständlich auch in Österreich Wirksamkeit. In Deutschland mussten deswegen schon viele Grundstücke jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr: So sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern bereits viele Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. Hunderte Anträge auf jagdrechtliche Befriedung sind weiters anhängig.
Die Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und der Österreichische Tierschutzverein haben dafür gesorgt, dass diese in Deutschland losgetretene „Lawine“ nun auch in Österreich ins Rollen kam. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Traxler in Mödling unterstützt die Grundeigentümer aus ganz Österreich, die Verfahrenskosten sind von den Antragstellern zu tragen (30 € für Rechtsmittel an Landesverwaltungsgerichte, 240 € an den Verfassungsgerichtshof, pro Eigentümer).
Trotz Ablehnung des Freistellungsbegehrens aus Kärnten ist der Widerstand gegen die Jagd auf dem eigenen Grundstück ungebrochen – viele Grundstückseigentümer wollen die Jagd auf ihrem Grund nicht länger dulden. Aktuell sind bereits 5 Antragsteller – nachdem ihr Begehren vor der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft und vor dem Landesverwaltungsgericht abgelehnt wurde – beim VfGH angelangt. Unzählige weitere Freistellungen sind österreichweit bei den Behörden anhängig.
Dr. Christian Nittmann, Gründer der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade ist überzeugt: „Ein Verbot der Jagd auf Grundstücken von Jagdgegnern ist in Österreich längst überfällig – ansonsten droht auch Österreich eine Verurteilung durch den EGMR. Die Jagdgesetze in Deutschland und Österreich basieren auf dem sog. „Reviersystem“. Insofern muss somit beinahe zwingend davon ausgegangen werden, dass auch die Republik Österreich letzten Endes vor dem EGMR unterliegen wird. Die Landesgesetzgeber täten gut daran, Grundbesitzern die Möglichkeit des Austrittes aus der Zwangsbejagung einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist.“
Alle Grundstückseigentümer in Österreich, die die Jagd auf dem eigenen Grundstück nicht länger dulden wollen, können sich bei der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade und/oder dem Österreichischen Tierschutzverein melden.
Rückfragehinweise:
Österreichischer Tierschutzverein
Mag. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins
Berlagasse 36, 1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at
Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Dr. Christian Nittmann, Sprecher der Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Postfach 21, 1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
Newsletter von Zwangsbejagung-ade.at vom 31.01.2017
Österreicher reicht Beschwerde gegen Zwangsbejagung beim Europäischen Gerichtshof ein
Ein Tierfreund und Veganer will in seinem Wald in Kärnten die Jagd aus ethischen Gründen verbieten. Der Rechtsanwalt beruft sich auf sein Eigentumsrecht sowie seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. und klagte bis vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser lehnte den Jagdfreistellungsantrag im November 2016 ab. Ende Januar 2017 reichte der Grundstückseigentümer Beschwerde gegen die Zwangsbejagung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Wien, besitzt etwa sechs Hektar Wald in Kärnten (Bezirk Spittal), in dem er die Jagd aus ethischen Gründen verbieten lassen will. Im Oktober 2014 hatte er die Jagdfreistellung seines Grundstücks bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt.
Jurist will nicht, dass in seinem Wald Tiere von Jägern erschossen werden
Nach Ablehnung seines Antrags auf Jagdfreistellung legte der Jurist Beschwerde bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und dann beim Landesverwaltungsgericht ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er das Töten von Tieren ablehne, fast vegan lebe und aufgrund seiner ethischen Überzeugung auch die Jagd auf seinem Grundstück verbieten wolle. Das Landesverwaltungsgericht wies die Klage am 18. Mai 2015 ab. Daraufhin rief der Waldeigentümer das höchste österreichische Gericht an. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Jagdfreistellungsantrag mit seinem Urteil G7/2016-29 vom 15.10.2016, veröffentlicht am 3.11.2016, ab.
»Der Verfassungsgerichtshof spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung ihres Grundstücks ab«, kritisierte daraufhin der Wiener Tierschutzverein. »Wie viele Richterinnen und Richter im VfGH sind Jägerinnen oder Jäger?«, fragte Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
Der Fall des Waldbesitzers steht stellvertretend für weitere Grundeigentümer in Österreich, die sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen lassen wollen.
Immer mehr Österreicher wollen Jagd auf ihrem Grundeigentum verbieten
»Immer mehr Menschen sind nicht gewillt, die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke zu akzeptieren. Denn jagdfreie Grundstücke bieten wertvolle Schutzgebiete für Natur und Tiere«, erklärt Dr. Michaela Lehner von der Anwaltskanzlei Stefan Traxler. »Alleine unsere Kanzlei vertritt aktuell um die 30 Personen österreichweit, und es werden von Tag zu Tag mehr.« Die Juristin ist auf Tierrecht spezialisiert und sich sicher: Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs wird nicht halten.
VfGH: Grundeigentümer kann seinen Wald einzäunen, um Jagd zu verbieten
Laut dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs sei es »nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.«
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, kritisiert diese Begründung des Verfassungsgerichtshofs: »In vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als Lebensraum.«
Auch der Grundstückseigentümer weist als Jurist daraufhin, dass eine Umzäunung gegen § 33f des Forstgesetzes verstoße. Außerdem seien die Kosten einer derartigen Umzäunung nicht zumutbar.
Österreich - Land der Zwangsbejagung
Dr. Dr. Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken, der die Klage des Waldeigentümers bis vor den Verfassungsgerichtshof begleitet hatte, kritisierte, die Zwangsbejagung werde in Österreich aufrecht erhalten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den Fällen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hatte, dass Grundeigentümer, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auf ihrem Grund verbieten können müssen.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung zu ändern: Grundeigentümer können seit 2013 einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen.
Grundeigentümer klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Ende Januar 2017 reichte der Rechtsanwalt aus Wien Beschwerde gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Er hält es aufgrund seiner ethischen Überzeugung fürs unzumutbar, dass er als Grundstückseigentümer die Jagd auf seinen Grundstücken dulden muss. Unter Bezugnahme auf die vorangegangenen Urteile des höchsten europäischen Gerichts sieht sich der Beschwerdeführer in seinen durch die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK verbrieften Menschenrechten, insbesondere Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK (Schutz des Eigentums), verletzt.
Auch Juristin Michaela Lehner will für die Mandanten ihrer Kanzlei ganz konkrete verfassungsrechtliche Bedenken gegen weitere VfGH-Urteile vorbringen. »Denn Grundrechte wie das Recht auf Achtung des Eigentums oder das Recht auf Gewissensfreiheit sind ein wichtiges Fundament unseres Rechtsstaates«, erklärt sie. »Österreich wird - wie zuletzt die Bundesrepublik Deutschland - durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet werden, seine Jagdgesetzgebung zu ändern: Grundeigentümer werden spätestens dann einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung aus ethischen Gründen stellen können.«
»Österreichern müssen dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung eingeräumt werden, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist«, fordert Dr. Christian Nittmann, Sprecher von »Zwangsbejagung ade Österreich«. Die Bürgerinitiative unterstützt Grundstückseigentümer, den Antrag auf Jagdfreistellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Quellen:
· Fast veganer Grundstücksbesitzer reicht Beschwerde gegen Zwangsbejagung beim EGMR ein. oekonews.at, 28.1.2017
· Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs G7/2016-29 vom 15.10.2016, veröffentlicht am 3.11.2016
· Initiative »Zwangsbejagung ade« Österreich. www.zwangsbejagung-ade.at
· Tierfreund. Magazin des Wiener Tierschutzvereins. Ausgabe 12/2016
· Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt. ORF, 4.11.2016
· Verein gegen Tierfabriken. Pressemeldung vom 4.11.2016
"Die ganze Woche" vom 12.04.2017
Grundstücksbesitzer Christian Aichinger ist empört: "Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald"
Tierschützer und Jurist Christian Aichinger will in seinem Wald die Jagd verbieten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte allerdings seinen Jagdfreistellungsantrag ab. Deshalb reichte Aichinger den Antrag nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Er ist Waldbesitzer, aber kann als Herr nicht allein über seinen Grund und Boden bestimmen. Die Jäger machen Christian Aichinger das Leben schwer. Aus Protest gegen ihr Eindringen in seinen Besitz hat er Tafeln im Wald aufgehängt. "Jagen nicht erlaubt" steht da zu lesen. Leider sind das Verbotsschilder ohne Wirkung.
"Ich lebe vegan und möchte aus ethischen Gründen die Jagd in meinem Wald verbieten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass auf meinem 6,5 Hektar großen Grundstück (das entspricht etwa der Fläche von sechs Fußballfeldern) in Kärnten Rehe und andere Tiere abgeschossen werden. Die Jäger schießen unerlaubt", erklärt Aichinger, der in Wien als Jurist arbeitet.
Deshalb hat der 35jährige bereits im Sommer 2014 einen Antrag auf Jagdfreistellung für sein Waldgrundstück im Bezirk Spittal an der Drau gestellt. Er brachte Beschwerden bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und dem Landesverwaltungsgericht Kärnten ein. Doch beide Ansuchen wurden abgewiesen. Also zog der Kärntner vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Doch auch dort wurde sein Wunsch nach einer Jagdfreistellung abgelehnt. Das regt auch andere Tierschützer und Grundbesitzer auf, die wie Aichinger machtlos gegen die Jägersind. "Meine gute Laune ist dahin, wenn ich wieder einmal einen dieser Waidmänner in meinem Wald herum trotten sehe", erzählt ein Besitzer, der nicht genannt werden möchte. "Die Jagd ist grausam und führt nur zur Ausdünnung und Ausrottung von Tierarten. Oft werden die Tiere auch nur angeschossen. Das ist Tierquälerei. Denn die Nachsuche dauert, sofern sie überhaupt erfolgt, oft Stunden und Tage. Im Vorjahr habe ich in meinem Wald ein angeschossenes Reh entdeckt, dessen Eingeweide bereits herausgetreten waren, aber es lebte noch. Ich habe dann soforteinen Jäger angerufen, damit er das Tier von dessen Leiden erlöst. Das war einfach grausam mitanzusehen. Wenn ich daran zurückdenke, kommt in mir noch immer die Wut hoch. Das allespassierte auf meinem Grundstück und ich kann nichts dagegen unternehmen."
Was der Besitzer genauso wie Christian Aichinger kritisiert, ist die Tatsache, dass sie als Waldbesitzer keine Einsicht in den Abschussplan der Kärntner Jägerschaft erhalten. "Ich weiß also nicht, wann es etwa zuletzt einen Abschuss gegeben hat oder wie viele Tiere in meinem Wald bereits erschossen wurden", sagt Aichinger, der weiterkämpfen will. Deshalb hat er nun den Antrag auf Jagdfreistellung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg eingebracht. "Dort wird entschieden, ob die Zwangsbejagung von Grundstücken in unserem Land mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Eigentumsvereinbar ist. Der Gerichtshof hat bereits in drei Entscheidungen -betreffend Luxemburg, Frankreich und Deutschland -ausgesprochen, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken der Freiheit des Eigentums, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, widerspricht", gibt sich Aichinger hoffnungsvoll. Allerdings dauert so ein Verfahren bis zu fünf Jahre.
orf.at vom 04.11.2016
Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt
Ein Kärntner Waldbesitzer hat in seinem Wald die Jagd aus ethischen Gründen verbieten wollen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte den Jagdfreistellungsantrag nun ab. Der Grundbesitzer könne aber seinen Wald einzäunen, so der VfGH.
Der VfGH musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Waldbesitzer die Jagd verbieten darf oder nicht. Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten wolle - mehr dazu in Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH.
Von Tierschützern unterstützt
Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor. In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH. Eine Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen für die Jagd gehabt, sogar die Aufhebung des Jagdgesetzes wäre möglich gewesen.
Das Land Kärnten verteidigte die Zwangsbejagung, denn das Wild würde schnell lernen, dass in dem betreffenden Wald nicht gejagt werde, und dorthin abwandern. Das würde zu Krankheiten und Wildschäden führen, so die Argumente. Tierschützer unterstützten den Waldbesitzer und hofften auf einen positiven Entscheid des VfGH.
Grundbesitzer kann Wald einzäunen
Einer von ihnen ist Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken. In einer Aussendung am Freitag nahm er zum Entscheid des Höchstgerichts Stellung und sagte, die Zwangsbejagung werde aufrecht erhalten, obwohl in Ländern wie Frankreich, Luxemburg oder Deutschland bereits im Sinne von Grundbesitzern entschieden worden sei. Balluch kündigte nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Laut VfGH sei es „nicht unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber für die Jagdfreistellung eines Grundstückes (...) dessen Umzäunung verlangt. Diese Regelung kann auch von jemandem, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, in Anspruch genommen werden.“
Tierschützer starten Bürgerinitiative
Der Wiener Tierschutzverein reagiert am Freitag in einer Aussendung und sagte, man sollte meinen, dass ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden könne, ob in seinem Wald gejagt werde oder nicht. Es gebe eine Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung, weil immer mehr Liegenschaftseigentümer keine Jagd auf ihrem Grund mehr wollen, so die Präsidentin des Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic.
Jägerschaft „glücklich“
Freydis Burgstaller-Gradenegger, die Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, sagte, man sei glücklich über die Entscheidung. Sie gebe Hoffnung, weil zum Ausdruck gebracht wurde, dass der VfGH die Wichtigkeit der flächendeckenden Bejagung erkannt habe. „Angesichts der gesetzlichen Aufträge, der vorhandenen Wildstandsituation und Objektschutzwäldern ist es nötig, eine flächendeckende Bejagung gewährleisten zu können.“ Man unterscheide sich wesentlich von der Lage in den Ländern, in denen die Jagd aus ethischen Gründen untersagt werden könne.
Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ) sagte in einer Reaktion am Freitag, der Verfassungsgerichtshof anerkenne in seinem Urteil, dass das Jagdwesen in Kärnten gut organisiert sei, dass das Jagdgesetz einen strengen Rahmen für einen geordneten Jagdbetrieb schaffe und die Jäger eine volkswirtschaftlich wichtige Rolle bei der Abwehr von übermäßigen Verbissschäden in den Schutzwäldern spielen.
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ots.at vom 04.11.2016
Wiener Tierschutzverein: Jagd - VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern ab
VfGH spricht Eigentümern Recht auf Entscheidung über Bejagung ihres Grundstücks ab. WTV-Präsidentin Petrovic: „Wie viele Richterinnen und Richter im VfGH sind Jägerinnen oder Jäger?“
Vösendorf (OTS) - Darf ein Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob in seinem Wald gejagt werden darf? Ja, sollte man meinen. Doch nicht so in Österreich, wie nun auch ein aktuelles Zwischenurteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) untermauert. Anlassfall war die Antragsstellung eines Kärntners, der aus ethischen Gründen seine Grundstücke für jagdfrei erklären lassen wollte. Dieser Fall steht allerdings stellvertretend für mehrere Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer in ganz Österreich, die sich die Zwangsbejagung auf ihrem Grund und Boden nicht mehr gefallen lassen wollen. Im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen die Zwangsbejagung (http://www.zwangsbejagung-ade.at) setzen immer mehr Liegenschaftseigentümer rechtliche Schritte gegen die Nutzung ihrer Grundstücke für die Jagd und das Töten von Tieren. „Immer mehr Menschen lehnen dies aus ethischen Gründen ab oder fürchten schlicht und einfach die gefährliche Ballerei, die auch immer wieder Menschenleben kostet, in ihrer Nähe“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.
„Natürliche Jäger“ haben in Ö keine Chance
Da bereits in zwei Instanzen gegen den Antrag des Kärntners entschieden wurde, wurde nun in letzter Instanz der VfGH bemüht -ebenfalls mit für die Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie den Tierschutz negativem Ausgang. „Diese Entscheidung ist wieder einmal ein Schlag ins Gesicht für die Tierschutzbewegung in Österreich. Der WTV fordert die Offenlegung darüber, wie viele der Richterinnen und Richter im Verfassungsgerichtshof Jägerinnen oder Jäger sind“, so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Es sei erstaunlich, wie der VfGH hier agiere und es offenbar im Vorfeld nicht für nötig hielt, in der Sache genauer zu recherchieren. Den Argumenten für die Jagd stünden nicht nur gewichtige Argumente der Kritikerinnen gegenüber, sondern auch praktische Erfahrungen aus Regionen weltweit, welche die Jagd gänzlich verboten haben, so die Präsidentin weiter. In diesen Regionen spielte sich das ökologische Gleichgewicht, welches von Jagdbefürwortern ja immer wieder fälschlicherweise gerne als Argument pro Jagd herangezogen wird, durch die Zuwanderung von natürlichen Jägern wie Wolf, Luchs und Bär von selbst ein. „Dass redliche Bürger, die lediglich ihr Recht einfordern und auf die Natur achten wollen, jetzt in „Jubelaussendungen“ von Landesjagdverbänden auch noch verächtlich als militante Tierschützer bezeichnet werden, setzt dem Ganzen noch Krone auf“, so Petrovic.
Österreich - Land der Zwangsjagd
Was viele Menschen zudem nicht wissen: In Österreich ist man als privater Grundstückseigentümer quasi automatisch Zwangsmitglied in der jeweiligen Jagdgenossenschaft. Weiter negiert der VfGH mit seinem Beschluss bereits vorhandene Rechtsprechung auf höchstgerichtlicher europäischer Ebene. Denn für Länder wie Luxemburg, Frankreich und Deutschland wurde vom EMGR (dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), sprich in allerhöchster Instanz, entschieden, dass es gegen das Grundrecht auf Eigentumsfreiheit verstößt, wenn ein Grundbesitzer nicht selbst entscheiden kann, ob er die Jagd auf eigenem Grund und Boden duldet oder nicht.
„Noch erstaunlicher ist die Begründung des VfGH, dass eine Umzäunung des eigenen Waldes für Waldbesitzerinnen und –besitzer zumutbar ist. In vielen Fällen ist das weder möglich, noch wirtschaftlich tragbar und entspricht nicht den klaren Intentionen des Forstrechts: Denn der Wald soll der Allgemeinheit dienen, den Menschen zur Erholung, den Tieren als Lebensraum und er darf nur in eng definierten Ausnahmefällen eingezäunt werden. Und diese Ausnahmen sind eher problematisch“, so Petrovic.
Und die Präsidentin fügt abschließend hinzu: „Traurig, dass Österreich in einem weiteren Punkt den Zug der modernen Zeit in Europa verpasst: Warum das ansonsten gut geschützte Eigentum gerade zum Töten von Wildtieren verletzt werden darf, verstehen vor allem junge Menschen gar nicht mehr. Mit dieser derartigen Judikatur -gefährlich wie eine Gewehrkugel - wird ein modernes Verständnis von ökologischer Waldpflege und Wildhege abgeknallt“.
Rückfragen & Kontakt:
Mag. (FH) Oliver Bayer
Öffentlichkeitsarbeit
Wiener Tierschutzverein
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2331 Vösendorf
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ots.at vom 04.11.2016
Verfassungsgerichtshof erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage
Höchstgericht erkennt: "Verbot der Jagd aus ethischen Gründen" ohne Umzäunung ist nicht zulässig
Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung darüber veröffentlicht, ob das Verbot der Jagd auf einem Grundstück aus ethischen Gründen zulässig sei. Militante Tierrechtsaktivisten wollten durchsetzen, dass das Verbot durch bloßen Willensentscheid und Ausspruch durch den Grundeigentümer möglich werden sollte, und zwar ohne weitere Voraussetzungen, wie etwa eine Umzäunung des Grundstücks. Stellvertretend für mehrere in Österreich anhängige Verfahren wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Kärntner Jagdgesetzes geprüft und erkannt: Will ein Grundeigentümer das Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück, so ist es nicht verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber dies an eine Umzäunung knüpft.
Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich, wo auch mehrere gleichgelagerte Fälle anhängig sind, zeigte sich über das Urteil zufrieden: "Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich wichtig und richtungsweisend. Der VfGH hat befunden, dass ein spezifisches öffentliches Interesse in Österreich an einer flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald zu erhalten, Wildbestände zu kontrollieren und das wildökologische Gleichgewicht zu erhalten. Der Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt werden." Wenn ein Grundeigentümer aus persönlichen Gründen das Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück wolle, dann sei es keinesfalls unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Umzäunung verlangt, so die Entscheidung des Höchstgerichts.
Die Anlassfälle wurden bis jetzt von militanten Tierrechtsaktivisten und deren Organisationen bis zu den Höchstgerichten vorangetrieben. Sie zielen auf eine Schwächung und Abschaffung der Jagd ab. Dazu Josef Pröll: "Die Jagd und Jagdausübung sind nicht primär ein bloßes Freizeitvergnügen von Privatpersonen. Jäger halten Abschusspläne ein und ergreifen eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen, die den öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen. Das Höchstgericht zeigt das mit seiner Entscheidung deutlich auf."
Rückfragen & Kontakt:
Niederösterreichischer Landesjagdverband
Dr. Peter Lebersorger
Tel. +43 (0)1 4051636-0
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nachrichten.at vom 17.12.2016
Mit Beschwerde gegen Jagdzwang abgeblitzt
LINZ. Zwei Grundeigentümer und Jagdgegner aus dem Innviertel hatten gegen Bescheide der BH Schärding beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
Sie wollten bei der Behörde erreichen, dass auf ihren Grundstücken die Jagdausübung verboten und ihre "Zwangsmitgliedschaft" in der Jagdgenossenschaft beendet wird. Begründet hatten sie das mit Gewissensgründen. Die BH Schärding hatte das aber zurückgewiesen. Jetzt hat sich auch das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz im Sinn der Bezirkshauptmannschaft geäußert.
Es bestehen demnach keine Bedenken gegen das oö. Jagdgesetz, die Beschwerde der beiden Grundeigentümer sei deshalb unzulässig. Das Landesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung mit Hinweis auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Kärntner Jagdgesetz. Wie in Kärnten, sei auch in Oberösterreich die flächendeckende Ausübung der Jagd zum Schutz des Waldes von öffentlichem Interesse.
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Morgenjournal Ö1 vom 24.10.2016
Ein aufsehenerregender Jagd-Prozess aus Kärnten hat jetzt Nachahmer gefunden. Es geht um den Fall eines Kärntner Waldbesitzers.
Der Mann will die Jagd auf seinem Grundstück verbieten, aus ethischen Gründen. Die Spannung vor dem Urteil ist groß, unter den Betroffenen, unter der Jägerschaft wie unter Juristen. Denn der Fall aus Kärnten hat weitere Waldbesitzer motiviert auch zu klagen.
Zum Nachhören auf Ö1 hier klicken
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nachrichten.at vom 28.09.2016
"Keine Jagd auf meinem Grundstück": Höchstrichter entscheiden
LINZ. Veganer aus Kärnten mit Beschwerde vor Verfassungsgericht - ähnliche Fälle im Innviertel.
Darf ein Waldbesitzer die Jagd auf seinem Grund und Boden verbieten? Seit gestern berät der Verfassungsgerichtshof (VFGH) über diese Frage. Der Antragsteller aus Spittal an der Drau (Kärnten) ist Veganer. Er beruft sich auf sein Eigentumsrecht – und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. "Ein Urteil ist frühestens Ende Oktober zu erwarten", hieß es auf OÖN-Anfrage.
Gegenwind: Schon mehr als 20 Grundbesitzer wollen die Zwangsbejagung aus tierethischen Gründen untersagen
Auch in Oberösterreich regt sich Widerstand gegen den Jagdzwang. "Zwei ähnliche Fälle, beide aus dem Bezirk Schärding, sind bei uns anhängig", bestätigt Stefan Herdega vom Landesverwaltungsgericht. Ein Antragsteller ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi. Der 60-jährige Betriebselektriker besitzt eine 1,6 Hektar große Wald- und Wiesenfläche, auf der er die Jagd untersagen will: "Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier, zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der Jagd leiden müssen."
Im Oktober hatte Scherhaufer bei der BH Schärding die "Jagdfreistellung" beantragt. Vor zwei Wochen wurde ihm der negative Bescheid zugestellt. "Mein Sohn Robert hat jetzt beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt", sagt Scherhaufer. "Wir mussten den Antrag zurückweisen, weil im Gesetz eine Jagdfreistellung nicht vorgesehen ist", heißt es von der Behörde. Auch im zweiten Fall habe man deshalb einen abschlägigen Bescheid erlassen. Hier sei die Beschwerdefrist noch offen.
"Die Jäger meinen, ich soll das Grundstück einzäunen, dann wäre die Jagd dort verboten", sagt Scherhaufer. Doch das komme für ihn nicht in Frage: "Ich will ja keinen Zoo." Unterstützt wird er auf dem Weg durch die Instanzen vom Österreichischen Tierschutzverein. "Wir hoffen, dass der VFGH ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig erklärt", sagt Sprecher Christian Hölzl. Das würde der gängigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entsprechen. Sie hat dazu geführt, dass in der EU die generelle Bejagung bereits weitgehend abgeschafft wurde.
Um Verständnis für die Zwangsbejagung wirbt man hingegen beim Landesjagdverband: Sie sei notwendig, um Wildschäden einzudämmen und die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Heikle juristische Frage
Am 15. Dezember 2015 hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage sei dringlich, heißt es da. Denn es handle sich um einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.
Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des Jagdgesetzes anordnen könnten.
In Österreich gilt die Zwangsbejagung auf allen Waldflächen und nicht eingegrenzten Wiesen und Feldern – also auf allen Flächen, die einen landwirtschaftlichen Einheitswert haben. Die Jagd „ruht“ auf Friedhöfen, im Siedlungsgebiet und im Umkreis von Industrieanlagen.
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orf.at vom 27.09.2016
Darf ein Grundbesitzer aus ethischen Gründen die Jagd in seinem Wald verbieten? Diese Frage prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag nach einer Beschwerde aus Kärnten. Die Jägerei könnte damit bundesweit völlig neu geordnet werden.
Ein Oberkärntner Waldbesitzer aus dem Bezirk Spittal legte zunächst Beschwerde bei den lokalen Behörden - bei Bezirkshauptmannschaft und Landesverwaltungsgericht - ein. Dort hatte er vorgetragen, dass er aufgrund seiner fast veganen Lebensweise die Jagd ablehne und sie auf seinem Grundstück verbieten.
Vorerst blitzte der Mann mit seiner Beschwerde ab, denn das Kärntner Jagdgesetz sieht eine Jagdfreistellung aus ethischen Gründen nicht vor. In der Folge wanderte die Beschwerde zum VfGH, der diesen Eingriff in das Eigentumsrecht am Dienstag auf seine Verfassungskonformität hin prüft.
Richtungsweisendes Urteil auf europäischer Ebene
In Österreich haben Grundstücksbesitzer bisher keine Möglichkeit, die Jagd auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Waldbesitzer müssen dafür sorgen, dass gejagt wird. Die Jäger hegen, jagen und schießen auch kranke Tiere. Das Jagdgesetz kennt also keine „Jagdfreistellung“, wie sie der Spittaler erreichen will.
In Deutschland ist das anders, dort ist es auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2012 erlaubt, die Jagd in seinem Wald zu verbieten, den Waldbesitzern wurde ein Grundrecht auf Eigentum zugesprochen.
Gesetzesaufhebung hätte weitreichende Folgen
Letztlich könnte es zu einer Aufhebung von Teilen des Kärntner Jagdgesetzes oder anderer Jagdgesetze kommen. Mit weitreichenden Folgen, denn dann dürfte die Jagd nur noch in gewissen Bereichen ausgeübt werden. Viele Jäger würden damit die Möglichkeit zur Jagd verlieren. Außerdem würden Grundeigentümer die Möglichkeit verlieren, die Wildschäden für Förderungen geltend zu.
Waldbesitzer: Regulation durch Bären
Der Kärntner Waldbesitzer, der auch Jurist ist, wollte die Begründung seiner Beschwerde am Dienstag zuerst eher breit anlegen. „Es hat noch eine Spezies gegeben, die über andere Arten...“, setzte er an - um von den Höchstrichtern sofort zurechtgewiesen zu werden, sich auf die konkreten Punkte zu beschränken. Der Jurist argumentierte dann, dass er die Jagd aus ethischen Gründen ablehne und sie auf seinem Grundstück auch nicht dulden wolle. Er trete vielmehr für eine natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedlung von Bären, Luchsen und Wölfen sowie die Unterlassung von Fütterungen ein.
Der Beschwerdeführer sah sich in seinen Rechten eingeschränkt, da Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hätten, die Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten, auch wenn sie diese aus ethischen Gründen ablehnen und verwies auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Land verteidigt Zwangsbejagung
Das Land Kärnten verteidigte die „Zwangsbejagung“. Das Wild sei „sehr lernfähig“, den Jagddruck zu umgehen und würde schnell in die geschützten Gebiete ausweichen. Abschussnotwendiges Wild könnte dann grundsätzlich nicht mehr erlegt werden. Zudem könnten keine Maßnahmen zum Schutz vor Raubwild und vor Wildkrankheiten ergriffen werden. Es wäre daher mit einem erhöhten Maß an Wildschäden nicht nur in den betroffenen, sondern auch in den angrenzenden Gebieten zu rechnen.
Tierschützer: Jagdgesetz wird fallen
Nach der Anhörung am Dienstag wird der VfGH über den Fall diskutieren und eine Entscheidung ausarbeiten. Diese wird dann - vermutlich erst im Frühling - den Parteien übermittelt. Das Kärntner Jagdgesetz werde aufgehoben werden müssen, meinte am Dienstag der Obmann des VGT-Obmann Martin Balluch. Zu eindeutig sei die Ähnlichkeit zu den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fällen.
Balluch spricht auch von einer „Verlogenheit der klassischen Jagd“: „Man argumentiert, dass die Jagd für den Wald notwendig wäre, füttert aber Paarhufer, um zu viel zu hohen Wilddichten zu gelangen, damit genügend Tiere zum Abschuss zur Verfügung stehen.“
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kurier.at vom 27.09.2016
"Aus ethischen Gründen" gegen Jäger, Verfassungsrichter sind am Wort.
"Bär, Luchs und Wolf sollen die Wildtier-Population ordnen. Dafür braucht es keine Jäger und schon gar nicht auf meinem Grundstück." Mir diesen Argumenten will ein Oberkärntner Waldbesitzer künftig die Jagd auf seiner Liegenschaft unterbinden. Die Verfassungsrichter prüfen heute, Dienstag, in Wien das Kärntner Jagdgesetz, das ein Verbot des Jagdverbots vorsieht.
In Österreich müssen prinzipiell sämtliche Waldbesitzer die Jagd auf ihren Grundstücken dulden. Eine Jagdfreistellung kann wohl durch eine Umzäunung erwirkt werden, in Kärnten ist dafür jedoch ein entsprechender Antrag erforderlich. "Die Bundesländer Salzburg, Burgenland, Niederösterreich und Wien haben vergleichbare Bestimmungen", sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft.
"Natur soll das regeln"
Ein Kärntner will hingegen auf juristischem Wege vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären lassen, ob die "Duldungspflicht" verfassungskonform ist. Aus "ethischen Gründen" gehe es ihm um dieses Jagdverbot, betont er. Um weiters auszuführen: "Jäger sind dafür verantwortlich, dass Bär, Wolf und Luchs in unseren Breiten nahezu ausgerottet wurden. Diese Tiere müssten jedoch auf natürlichem Weg regeln, was in den Wald gehört und was nicht." Der Oberkärntner, der namentlich nicht genannt werden will, ist "felsenfest" davon überzeugt, Recht zu bekommen.
Die Prüfung des Kärntner Jagdgesetzes hat der VfGH amtswegig eingeleitet. Denn die "Duldungspflicht" von Jagd durch Grundbesitzer scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht "mit besonderer Intensität" zu sein, hieß es in einem VfGH-Beschluss vom Jänner.
Der Europäische Gerichtshof hat 2012 einem bayrischen Grundbesitzer in einem ähnlichen Fall Recht gegeben. Dutzende Freistellungsanträge folgten.
Kippen die Verfassungsjuristen die Kärntner Regelung, ist mit einer "Lawine" an derartigen Begehrlichkeiten zu rechnen. Was würde dies für die Kärntner Jägerschaft bedeuten? "Aufgrund der topografischen Lage und der großen Waldbestände benötigen wir durchgehende Flächen zur Regelung der Wildtier-Population, aber auch, um den darüber hinaus gehenden gesetzlichen Aufträgen nachkommen zu können. Folgewirkungen sind somit nicht abschätzbar", sagt Burgstaller-Gradenegger.
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„Kleine Zeitung“ vom 16.02.2016
Jäger sind empört, Tierschützer haben Hoffnung: So wird Kainbach bei Graz zum Ort einer pikanten Auseinandersetzung.
Die Geschichte vom Jagdverbot des Landwirts Wirthjackl in Schillingsdorf (Gemeinde Kainbach bei Graz) begann vor vielen Jahren. „Ich bin ein Keuschlersohn aus Radkersburg und war als Kind schon Treiber bei Treibjagden. Ich habe das Töten gelernt.“
Mittlerweile ist Wolfgang Gombocz in Pension und lebt seit 1968 in einem Bauernhaus an der Riesstraße. Zu diesem Haus gehört auch ein drei Hektar großes Waldstück, in dem laut Gombocz immer wieder Treibjagden stattfinden. „In den letzten Jahren ist mir peinlich, was früher geschehen ist. Jetzt stören mich die Jagden. Ständig fallen Schrotladungen auf unser Hausdach und ich finde ständig angeschossene Tiere im Wald. Hasen, Fasane, einmal sogar ein Reh. Die Tiere tun mir leid, diese Treibjagden sind mir ein Dorn im Auge.“Damit soll nun Schluss sein. Der Wirthjackl will zum ersten Bauern der Steiermark werden, der seinen Grund und Boden jagdfrei stellt.
Rechtsstreit um die Jagd
Aus diesem Grund herrscht derzeit ein reger Briefwechsel mit der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. „Von dort habe ich nun die eigentlich zynische Antwort bekommen, ich solle meinen Grund einzäunen“, beschwert sich der Forstbesitzer. Das Geld („eine Unsumme“) würde er sogar aufbringen, allein dies sei ab einer bestimmten Grundstücksgröße illegal.
Auf Anfrage der Kleinen Zeitung reagiert Landesjägermeister Heinz Gach irritiert, denn dieses Gesetz sei ihm neu. Ganz im Gegenteil sei es nach §55 Absatz 3 des Jagdgesetzes durchaus möglich, Waldstücke einzuzäunen. Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Landesjägerschaft, ergänzt: „Dafür braucht man nicht einmal einen Grund anzuführen.“
Gach weist aber auf die Problematik hin, die sich durch derlei Entwicklungen ergeben würde. „Wir haben 61 Prozent Wald in der Steiermark, ein Fleckerlteppich an Interessen entstünde, eine Situation, der man kaum Herr werden könnte.“Gach erinnert außerdem an die Wildschäden, die zunehmen würden.
Also Zaun oder doch jahrelanger Rechtsstreit? Geht es nach Tierschutzaktivisten, läuft es eher auf Letzteres hinaus. Die Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ und der Österreichische Tierschutzverein sind aktiv und betreuen den Wirthjackl. „Jagdgegner erhalten auch Rückenwind vom Verfassungsgerichtshof, der vor Kurzem Bedenken gegen Teile des Kärntner Jagdgesetzes angemeldet hat“, behauptet Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins. Der Antrag eines Kärntners, der sein Grundstück ebenfalls jagdfrei gestellt haben will, liege beim Verfassungsgerichtshof in Wien. „Was wir wollen ist, dass Herr Gombocz nun einen Bescheid der BH bekommt. Diesen könnte er dann bis in die höchste Instanz beeinspruchen.“
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kleinezeitung.at vom 20.1.2016
Waldbesitzer geht bis zum Verfassungsgerichtshof, weil er Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. In Deutschland ging ein ähnlicher Einspruch durch. Jagdreferent befürchtet negative Auswirkungen auf Wildbestand.
Waldbesitzer können sich nicht dagegen wehren, dass auf ihrem Grundstück gejagt wird. So regelt es das Kärntner Jagdgesetz – analog zu den Gesetzen in allen Bundesländern.
Ein Oberkärntner will das nicht hinnehmen. Er beantragte im Oktober 2014 bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal, dass seine Grundstücke mit einer Fläche von 6,5 Hektar für jagdfrei erklärt werden. Seine Begründung: Er lehne die Jagd grundsätzlich ab, was sich in seiner beinahe veganen Lebensweise zeige.
Außerdem führte der Mann an, dass der hohe Wildbestand es fast unmöglich mache, einen Jungwald hochzuziehen. Der Oberkärntner tritt für eine natürliche Regulierung des Wildbestandes durch die Wiederansiedelung von Bären, Luchsen und Wölfen und die Unterlassung von Fütterungsmaßnahmen ein.
Laut BH Spittal sei ein Verfahren zur Jagdfreistellung von Grundstücken aus ethischen Gründen im Kärntner Jagdgesetz nicht vorgesehen. Jetzt liegt der Fall beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien. Dort wurde am 10. Dezember 2015 ein Prüfungsbeschluss gefasst: Der VfGH will Teile des Paragraphen 15 unter die Lupe nehmen, wo das „Ruhen der Jagd“ geregelt ist.
Eigentumsrechte
Der Oberkärntner dürfte gute Karten haben. Denn der VfGH ortet einen intensiven „Eingriff in das Eigentumsrecht“. Grundeigentümer seien „grundsätzlich gezwungen“, die Jagdausübung zu dulden. Das kritisierte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Fällen. Er erzwang mit seinen Urteilen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland Änderungen der Jagdgesetze.
Kommt es zu einer Änderung des Kärntner Jagdgesetzes, hat das noch nicht absehbaren Folgen für die Jäger: Denn es ist nicht klar, ob sie ein für „jagdfrei“ erklärtes Grundstück noch betreten können. Auf keinem Fall dürfen Jäger dort dann: schießen, Wild nachsuchen sowie Futterstellen oder Hochsitze errichten.
Massive Auswirkungen
„Kann es dann überhaupt noch Gemeindejagden geben?“ stellt der Kärntner Jagdreferent Christian Ragger als heikle Frage in den Raum. Zum einen in Hinblick auf die Jagd als altes Kulturgut, zum anderen als volkswirtschaftliches Problem: „Wer reguliert dann den Wildbestand? Wir haben heute schon jährlich Wildschäden von 20 Millionen Euro.“
Ragger betont, wie wichtig ihm das Recht auf Eigentum sei: „Aber mit Blick auf das öffentliche Interesse ist das Jagdgesetz ein verhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht.“
Wenn jemand unter keinen Umständen auf seinem Grund die Jagd dulden will, werde er seinen Wald einzäunen müssen.
Ruhezonen für Wildtiere
Damit der Nationalpark Hohe Tauern internationale Anerkennung erlangte, musste die Frage der Jagdrechte geklärt werden. Was stets heiße Konflikte auslöst, wurde in Kärnten durch eine seltene Kooperation von Jägerschaft, Grundeigentümern und Nationalparkverwaltung gelöst. Wenn auch nicht von heute auf morgen, wie Nationalparkdirektor Peter Rupitsch am Dienstag beim Jubiläumstreffen einräumte.
Es begann im Jahr 1995, als der Nationalpark begann, Jagdreviere zu pachten – vom Alpenverein und von privaten Grundbesitzern. Landesjägermeister Ferdinand Gorton ist stolz auf das Erreichte: „Das Kärntner Jagdgesetz gilt auch im Nationalpark. Gleichzeitig haben wir Abschusspläne durch einen Wildmanagementplan ersetzt.“ „Wildtiermanagement steuert einen Prozess, in dem die Ziele und Wünsche von Menschen mit den Eigenheiten von Wildtieren und deren Lebensräumen unter einen Hut gebracht werden“, erläutert der Münchner Wildbiologe Wolf Schröder.
Die mittlerweile auf 25.000 Hektar angewachsene Wildruhzone im Nationalpark Hohe Tauern betreut Klaus Eisank und ein fünfköpfiges „Ranger-Team“. „Durch Projekte konnten wichtige Erkenntnisse über große Huftiere, Gams-, Stein- und Rotwild gewonnen werden“, betont Christian Ragger, der zugleich Nationalpark- und Jagdreferent ist und dieses Miteinander fortsetzen will.
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nachrichten.at vom 08.10.2015
SCHÄRDING. Innviertler Grundbesitzer will heute Jagdverbot erkämpfen. Er will Grund und Boden aus tierethischen Gründen zur jagdfreien Zone machen.
Werner Scherhaufer aus St. Aegidi besitzt ein 1,6 Hektar großes Grundstück. Eine Wald- und Wiesenfläche, auf der der 59-jährige Betriebselektriker aus tierethischen Gründen die Ausübung der Jagd verbieten will. Vor zwei Wochen hat er bei der BH Schärding die Jagdfreistellung beantragt. Heute um 8.30 Uhr ist er zum Gesprächstermin bestellt. Der Jurist Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins, wird ihn begleiten.
Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren Grund bejagen zu lassen. Ausgenommen sind nur besiedelte Flächen, Friedhöfe, Verkehrsadern und Gebiete um Erholungsheime. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einer Reihe von Entscheidungen als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. In Deutschland gibt es seit 2012 bereits Dutzende Fälle, in denen die Zwangsbejagung untersagt wurde.
Der Weg durch die Instanzen
Bei Flächen, die kleiner als 115 Hektar sind, wird das Jagdrecht von einer Gemeindejagd ausgeübt. In so eine Jagd ist auch Scherhaufers Grundstück eingegliedert. Das will der 59-Jährige jetzt untersagen. Sein Grundstück soll zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" werden. Der Innviertler ist der erste Grundbesitzer in Oberösterreich, der das auf dem Weg durch die Instanzen durchfechten will. In Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten gibt es schon mehrere Antragsteller, ein Kärntner Fall landete bereits beim Verfassungsgerichtshof. Der muss nun entscheiden, ob das Jagdrecht, wie in Deutschland, entsprechend geändert wird.
"Ich esse kein Fleisch, auch meine Frau und meine beiden Kinder sind Vegetarier", sagt Scherhaufer: "Für mein Essen soll kein Tier sterben, schon gar nicht auf meinem Grund und Boden!" Er rechnet damit, dass die Bezirksbehörde heute vorschlagen wird, "dass ich mein Grundstück einzäune". Dann wäre dort die Jagd verboten: "Aber ich will keinen Zaun, denn das Wild soll auch künftig zu mir kommen können."
Wildverbiss und Seuchen
Zwölf Grundbesitzer gebe es derzeit in Österreich, die ihre Flächen nicht mehr zwangsbejagen lassen wollen, sagt Christopher Böck, Geschäftsführer des oberösterreichischen Landesjagdverbandes.
„Doch wer die Jagd auf seinem Grundstück verbieten will, muss auch die Folgen in Kauf nehmen – etwa Wildverbiss oder Tierkrankheiten und Parasiten“, sagt Böck.
Richtig sei, dass ins deutsche Bundesjagdgesetz bereits das EGMR-Urteil übernommen wurde. Doch dort werde jede einzelne Fläche „sehr genau angeschaut und keinesfalls automatisch ein Jagdverbot erlassen“.
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"kronenzeitung" vom 07.10.2015
Innviertler Vegetarier will die Jagd auf seinem Grund verbieten
Fürs Essen soll kein Tier mehr sterben - Zwang abschaffen.
Riesenaufregung um einen Innviertler: Er isst kein Fleisch mehr, wurde Vegetarier und will, dass für sein Essen kein Tier sterben soll. Aus diesen Motiven will er die Jagd auf seinem Grund und Boden nun verbieten lassen. Laut Europäischem Gerichtshof dürfte er Recht bekommen, meint der Österreichische Tierschutzverein.
Nach dem Urteil des EuGH wollen nun auch bei uns immer mehr Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Boden nicht länger dulden. "Die in Deutschland losgetretene Lawine kommt auch bei uns ins Rollen", meint Mag. Christian Hölzl vom Tierschutzverein.
Einer der Vorreiter dabei ist. ein Innviertler aus dem Bezirk Schärding: „In meinen Augen ist Jagd Mord an den Tieren. Tiere sind genauso Lebewesen wie wir. Ich lehne daher die Jagd uneingeschränkt und bedingungslos ab." So erklärt der Innviertler die Motivation für das von ihm angestrebte Jagdverbot Er schrieb auch an die zuständigen Behörden - wie den Bezirkshauptmann von Schärding. Wobei er höflichst bittet, seine im Antrag bestimmte Fläche unverzüglich zum jagdrechtlieh befriedeten Areal zu erklären und auch weiters verbindlich festzustellen. dass keine Zwangsmitgliedschaft mehr in den Jagdgenossenschaften besteht.
Falls dies aber nicht gelingen werde. behält sich der Innviertler auch vor. ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten - notfalls sogar bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vorerst steht ein Termin bei der BH Schärding an. wobei Hölzl sagt: „Die Landesgesetzgeber täten gut daran, ihr Jagdgesetz zu ändern.“
heute.at vom 09.09.2015
Mehrere Monate wartete Tobias A. (36) aus Mödling auf eine Antwort von der Bezirkshauptmannschaft. Jetzt wurde sein Antrag auf Jagdfreistellung im eigenen Waldstück abgelehnt.
Der Grund: In Niederösterreich muss zwangsbejagt werden, es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein diesbezügliches Verbot. "Das Ergebnis war leider zu erwarten", erklärt der Familienvater.
Einschüchtern lässt er sich von der Absage, die ihm in einem formlosen Schreiben übermittelt wurde, aber nicht: "Wir haben einen Bescheid eingefordert, um offiziell Einspruch erheben zu können. Unser Ziel ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", so Tobias A.
Hoffnung schöpft der Mödlinger aus einem Präzedenzfall aus Deutschland aus dem Jahr 2012: Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass Grundbesitzer die Zwangsbejagung aus ethischen Gründen verbieten dürfen.
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kurier.at vom 02.08.2015
Zwei Waldviertler lehnen den Umgang der Jäger mit Wildtieren ab und fühlen sich gefährdet.
Unzufrieden mit der Antwort der Bezirkshauptmannschaft sind die beiden Waldviertler Landwirte, die sich wünschen, dass auf ihrem Grundbesitz nicht gejagt wird. Weil sie den Umgang der Jäger mit Wildtieren ablehnen und sich gefährdet fühlen. Sie beharren auf einem klaren Bescheid, den sie bekämpfen können.
Wie berichtet, fühlen sich Karl Auer und Hannes Steinbacher in ihren Besitzrechten durch die Jagd eingeschränkt. "Wir als Grundbesitzer sind nicht einmal im Jagdausschuss vertreten und können nichts mitentscheiden", klagt beispielsweise Auer.
Antrag
So haben sie bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl beantragt, ihr Eigentum, gemeinsam rund 70 Hektar, zum "jagdrechtlich befriedeten Bezirk" zu erklären. Die Antwort der BH ist nicht nach ihrem Geschmack ausgefallen: Sie ersucht um Präzisierung des Antrags. Den Ausdruck "jagdrechtlich befriedeter Bezirk" gibt es im niederösterreichischen Jagdgesetz nicht. Sollten die beiden Landwirte die Jagd unterbinden wollen, so hätten sie die Möglichkeit, ihren Besitz wildsicher einzuzäunen, damit könnte die Jagd "ruhen".
"Unsinn, das kostet viel Geld, außerdem gefährden Zäune die Tiere", meinen die Antragsteller und wollen von der BH einen Bescheid verlangen. Nur damit können sie Beschwerde einlegen.
Instanzen
Sie rechnen ohnehin damit, dass die nächste Instanz, das nö. Landesverwaltungsgericht, die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter leitet, der bereits einen solchen Fall aus Kärnten bearbeitet.
Dass die Landwirte – wenn auch nach längerem Verfahren – mit einem Erfolg rechnen, liegt an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der stellte fest, dass das deutsche Jagdrecht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoße und zudem keine Rücksicht darauf nehme, ob ein Grundbesitzer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Nun sucht man in Deutschland eine gesetzliche Lösung für das Problem. Eine Überlegung ist, sogenannte "jagdrechtlich befriedete" Gebiete zu schaffen.
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kurier.at vom 30.07.2015
Besitzer wollen Jäger aus den eigenen Wäldern aussperren
Forstexperte mahnt, die Folgen einer Nichtbejagung zu bedenken.
"Wir wollen einfach nicht, dass auf unserem Boden gejagt wird, weil die Jäger mit den Tieren nicht respektvoll umgehen und wir uns unsicher fühlen." So erklären die Landwirte Hannes Steinbacher, 39, und Karl Auer, 46, warum sie – wie berichtet – einen offiziellen Antrag gestellt haben, aus der "Zwangsmitgliedschaft" in der Jagdgenossenschaft Gschwendt, Bezirk Zwettl, auszutreten.
"Das Verfahren kann Jahre dauern, das ist uns bewusst, aber wir geben bestimmt nicht nach", sind die beiden einig, die gemeinsam rund 70 Hektar Wald, Wiesen und Äcker im Raum Kottes besitzen.
Verfahren
Josef Schnabl, stellvertretender Bezirkshauptmann von Zwettl, bestätigt, dass ein Verfahren läuft und dass seine Behörde entsprechend dem nö. Jagdgesetz entscheiden muss.
Seit der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2012 in einem Fall in Bayern entschieden hat, dass die Zwangsbejagung ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentumsrecht ist, wollen nicht nur in Deutschland immer mehr Menschen, die Jagd auf ihrem Grundbesitz verhindern.
Für den Obmann des Verband des der Land- und Forstbetriebe Österreichs, Felix Montecuccoli, eine spannende gesellschaftliche Frage. Er meint: "Grundsätzlich begrüßen wir als Besitzer, dass das Eigentum ernst genommen wird." Dass das Eigentumsrecht in der EU höher bewertet werde als das Jagdrecht, liege daran, das ersteres in der Grundrechtecharta abgesichert sei, das zweite nicht. Allerdings müsse man auch Folgen einer Nichtbejagung berücksichtigen: "Wer zahlt Wildschaden, wenn es keine Jäger gibt?", fragt er und ist zuversichtlich: "Ein Experiment mit unbejagten Flächen wird klar zeigen, welche Bedeutung die Jagd hat."
Montecuccoli sieht aber auch einen großen Widerspruch in der gesellschaftlichen Entwicklung: "Auf der einen Seite gibt es Beifall für geforderte Jagdverbote. Auf der anderen Seite wollen möglicherweise die gleichen Leute, dass der Wald für das Mountainbiken freigegeben wird, was auch einen Eingriff ins Grundeigentum darstellt", sagt er.
Umzäunen
"Die Möglichkeit, eine Fläche aus der Jagd auszunehmen, gibt es ohnehin seit 70 Jahren, wenn man die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt", erklärt Peter Lebersorger, Geschäftsführer des nö. Landesjagsverbandes. Dazu müsste das Grundstück beispielsweise Schalenwild-dicht umzäunt und das jagdbare Wild ausgetrieben werden.
Unterstützung für die Versuche, die Jagd auf immer mehr Flächen abzustellen kommt unter anderem vom "Verein gegen Tierfabriken" und der "Initiative für die Abschaffung der Jagd".
Auer und Steinbauer glauben, dass sich bald viele Grundbesitzer ihrem Beispiel anschließen werden.
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kurier.at vom 28.07.2015
Jagdfreistellungsanträge sollen Jäger auch im Waldviertel von Wäldern und Wiesen fern halten.
Immer mehr Menschen wollen die Jagd auf ihrem Eigengrund verbieten. Nach einem Grundbesitzer im Bezirk Mödling, der das für seine eineinhalb Hektar erreichen will, haben sich jetzt auch zwei Waldviertler dazu entschlossen, einen Jagdfreistellungsantrag für ihr Grundstückseigentum zu stellen. Sie besitzen gemeinsam rund 70 Hektar Land.
Die Tierschutzorganisation "Verein gegen Tierfabriken" unterstützt die Grundbesitzer. Ihr Obmann, Martin Balluch, kritisiert, dass die Jagd vielfach nicht mehr die ökologischen und tierschutzethischen Gesichtspunkte erfüllt, denen sie aus seiner Sicht verpflichtet wäre.
Balluch rechnet mit einer Lawine von sogenannten Jagdfreistellungsanträgen.
Die Waldviertler Grundbesitzer argumentieren, sie könnten sich wegen der "Zwangsbejagung" nicht "frei und sicher" auf eigenen Grundstücken bewegen.
Sie beziehen sich auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 2012 einem bayrischen Grundbesitzer Recht gegeben habe, der die Jagd auf seinem Besitz aus ethischen Gründen nicht dulden wollte.
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krone.at vom 03.07.2015
Jagdgegner zieht vor den Verfassungsgerichtshof
Wald “zwangsbejagt”. Nachdem ein Kärntner Waldeigentümer im Oktober 2014 aus tierschutzethischen Gründen die Jagdfreistellung seines Grundes beantragte, beschäftigt der Fall mittlerweile den Verfassungsgerichtshof – mit unabsehbaren Auswirkungen auf die Jagd in Österreich.
Tatsächlich werden in Österreich Grundbesitzer dazu verpflichtet, ihren Grund bejagen zu lassen. Doch diese Praxis ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer Reihe von Entscheidungen bereits als verfassungs- und menschenrechtswidrig bezeichnet worden. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wies dennoch am 18. Mai 2015 das Ansinnen jenes Waldbesitzers ab, der sich gegen diese "Zwangsbejagung" wehrt. Der Mann lehnt die Jagd nicht nur aus tierschutzethischen Gründen ab, sondern gibt auch an, dass der Wald aufgrund des durch die ständigen Fütterungen großen Wildbestandes Schaden genommen hätte.
Ähnliche Fälle sind bereits anhängig
Der Mann beschreitet nun den Weg zum Verfassungsgerichtshof, um zu seinem Recht zu kommen. In Kärnten und auch weiteren Bundesländern sind bereits ähnliche Fälle anhängig, die durch diesen Präzedenzfall entschieden werden könnten. VGT -Obmann Martin Balluch begleitet den Fall: "So oft schon haben uns Grundstückseigentümer kontaktiert, die die Jägerschaft auf ihrem Besitz quasi als bewaffnete Besatzungsmacht betrachten. Die Jagdpächter ihres Grundstücks würden einfach Fütterungen und Jagdstände errichten und insbesondere auf den Wald keine Rücksicht nehmen. Jetzt steht unmittelbar ein bahnbrechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs bevor, das diesem Spuk ein Ende machen wird."
VGT: Jagdgesetz endlich auf Tierschutz umgestalten
Auf Basis der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei kein anderes Ergebnis möglich, als die Zwangsbejagung für verfassungswidrig zu erklären. Das zeige den Konflikt zwischen Waldinteressen und der üblichen Form der Jagd mit intensiver Wildtiermast deutlich auf. "Österreich sollte von der Trophäen- und Hobbyjagd zu einem Wildtiermanagement übergehen und das Jagdgesetz zeitgemäß und mit Rücksicht auf den Tierschutz umgestalten. Dazu gehört jedenfalls ein Verbot der Jagd in eingezäunten Gattern und, allgemeiner, ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Wildtiere wie auf Schießbudenfiguren", schließt Balluch.
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heute.at vom 21.05.2015
Besitzt man in Österreich ein Waldstück, ist man gezwungen, darauf jagen zu lassen. Nun sagt Tobias Anderka (36) aus Mödling den Jägern den Kampf an.
"Ich bin mit meinen Kindern und meinem Hund oft im Wald unterwegs. Und ich möchte nicht, dass hier wild herumgeschossen wird", ärgert sich der besorgte Familienvater.
Aus diesem Grund klagt er als einer der ersten Österreicher, gemeinsam mit dem Tierschutzverein, ein, dass die Jagd auf seinem Grundstück verboten wird. Dafür sei er auch bereit, bis zur höchsten europäischen Instanz zu gehen.
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"Kurier" vom 21.05.2015
Tierschützer will Jagd auf seinem Grundstück verbieten
Initiative. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt es den ersten Fall in Niederösterreich.
Die Rechtssprechung in Österreich eindeutig. Nichtsdestotrotz will ein Jagdgegner aus dem Bezirk Mödling ein Exempel statuieren und die Jagd auf seinem Waldgrundstück in Kaltenleutgeben verbieten lassen. In Deutschland ist dies Tierschützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits gelungen.
Tobias Anderka besitzt in Kaltenleutgeben unweit seines Wohnhauses ein etwa eineinhalb Hektar großes Waldstück. Gemäß dem NÖ Jagdgesetz zählen alle Grundstücke, die nicht als Eigenjagd (mindestens 115 Hektar Größe) anerkannt sind, zum Genossenschaftsjagdgebiet der jeweiligen Gemeinde. Ausnahmen sind beispielsweise öffentliche Anlagen oder eingezäunte Häuser und Grundstücke. „Mein Grund ist frei zugänglich. Also wird dort auch gejagt. Ich empfinde das Zwangsmaßnahme, der ich mich nicht beugen möchte“, erklärt der 36-jährige Tierschützer.
Die Jagd habe ihn grundsätzlich schon immer gestört. Obwohl er kein Vegetarier ist und auch Fleisch mag, hält er den Abschuss von Wild auch zur „Essens-Beschaffung“ für entbehrlich. „Ich habe außerdem Hunde und zwei Kinder und kann mich auf meinem eigenen Grund nicht frei bewegen wenn hier gejagt wird“, so Anderka. Unterstützer findet er im Österreichischen Tierschutzverein und der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Beide Vereinigungen wollen dafür sorgen, dass „die in Deutschland losgetretene Lawine auch in Österreich ins Rollen kommt“. „Das Gericht hat entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, so Christian Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Er erwartet sich, dass auch in Österreich dieser Entscheidung nachgekommen wird.
Behörde prüft
Anderka hat deshalb bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling einen Antrag auf Jagdfreistellung seines Waldgrundstücks gestellt.
Der zuständige Bezirkshauptmann, Philipp Enzinger, winkt nach einer ersten Prüfung der Sachlage ab. „Die Jagd ist ganz klar durch das Niederösterreichische Jagdgesetz geregelt. Und der Gesetzgeber sieht hier keine Möglichkeit des Ausstieges vor“, so Enzinger. Allerdings bedarf es einer genaueren Beurteilung, da sich Anderka in seinem Antrag auch auf Menschenrechte und weitere Gerichtsentscheidungen beruft.
Laut Enzinger hätten Grundstückseigentümer auch die Möglichkeit, ihre Flächen einzuzäunen und so der Bejagung zu entgehen. „Allerdings muss man dazu genau prüfen, um welches Grundstück es sich handelt. Die Bevölkerung hat ja das Recht, den Wald frei zu nutzen“, erklärt der Bezirkschef. Derzeit ist der anhängige Fall der einzige in Niederösterreich.
agrarheute.com vom 19.05.2015
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Grundbesitzer die Jagd auf ihrem Grund verbieten lassen. Die Zahl der Anträge auf jagdrechtliche Befriedung wächst zunehmend.
Was in Deutschland schon zuvor geschah, ist nun auch in Österreich erstmals beantragt worden. Grundstückseigentümer wollen auf ihrem Grundstück die Jagd verbieten lassen.
Die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in Deutschland bereits dazu geführt, dass einige Grundstücke jagdfrei gestellt wurden. Und die Zahl der Anträge wächst.
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Was hierzulande bereits in
* Bayern,
* Schleswig-Holstein,
* Nordrhein-Westfalen oder
* Rheinland-Pfalz
der Fall ist, will die Initiative zur Abschaffung der Jagd auch in Österreich durchsetzen. Unterstützung erhalten sie dabei vom nationalen Tierschutzverein. Man wolle dieselben Möglichkeiten des Austrittes aus der Zwangsbejagung wie in anderen Ländern Europas, so Dr. Christian Nittmann von der Initiative zur Abschaffung der Jagd.
EuGH: Verstoß gegen Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof hatte 2012 zulasten Deutschlands geurteilt, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Jetzt hat also auch der erste Jagdgegner aus Österreich einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht.
Kategorische Ablehnung der Jagd
Der Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich lehne das Töten von Tiere und somit die Jagd an sich aus ethischen Gründen vollständig ab. Erfolgt keine rasche jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks, so wolle er sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfordern, wie der Österreichische Tierschutzverein mitteilt.
Weitere österreichische Grundstückseigentümer haben bereits angekündigt, ähnliche Anträge stellen zu wollen.
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krone.at vom 19.05.2015
In Deutschland mussten aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon einige Grundstücke jagdfrei gestellt werden - und es werden immer mehr Hektar Wiesen, Wälder und Felder in verschiedenen Bundesländern. Auch in Österreich sind nicht alle Eigentümer mit der Jagd auf ihrem Grund und Boden einverstanden. Die "Initiative zur Abschaffung der Jagd" und der Österreichische Tierschutzverein wollen dafür sorgen, dass diese in Deutschland losgetretene "Lawine" nun auch in Österreich ins Rollen kommt.
Christian Nittmann von der "Initiative zur Abschaffung der Jagd" : "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Grundstückseigentümer in Österreich die Jagd auf ihrem eigenen Grundstück zulassen müssen, auch wenn sie diese ablehnen. Daher ist es notwendig, ihnen dieselben Möglichkeiten des Austrittes einzuräumen, wie es in anderen Ländern Europas mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist."
Jagdgegner hoffen auf ähnliche Urteile in Österreich
Bereits im Jahr 2012 entschied das höchste europäische Gericht zulasten Deutschlands, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Da die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre von der Republik Österreich unterzeichneten Zusatzprotokolle auch in Österreich wirksam sind, hoffen Jagdgegner nun auf ähnliche Urteile in Österreich. So habe ein Grundstückseigentümer aus dem Bezirk Mödling in Niederösterreich bereits einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt, weil er das Töten von Tieren aus ethischen Gründen kategorisch ablehne, berichtet Jagdgegner Nittmann.
Niederösterreicher will auf seinem Grund keine Jagd mehr
Bis dato ist in Österreich ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschhaft aus Gewissensgründen nicht möglich. Der betroffene Niederösterreicher müsse es daher "entgegen seiner Grundüberzeugung mitansehen, wie Tiere auf seinem Grund getötet werden", so Nittmann. Christian Hölzl, Sprecher des Österreichischen Tierschutzvereins , stellt dazu fest: "Die Bundesländer täten gut daran, ihre Jagdgesetze zu ändern. Denn am Ende werden die Grundstücke von Antragstellern, die die Jagd auf ihrem Grundstück nicht mehr dulden wollen, jagdfrei gestellt werden müssen - auch wenn sich die zuständige Behörde anfangs dagegen sträuben sollte."
"Wird sein Recht einfordern"
Der Antragsteller aus dem Bezirk Mödling hoffe auf eine rasche Befriedung seines Grundstückes und sei andernfalls gewillt, sein Recht bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzufordern, gibt Nittmann an. Unterstützt wird er dabei von der "Österreichischen Initiative zur Abschaffung der Jagd", dem Österreichischen Tierschutzverein und dem deutschen Rechtsanwalt Dominik Storr, der als einer der Anwälte das eingangs erwähnte Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland erstritten hatte. Weitere Grundstückseigentümer aus Österreich hätten bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks zu stellen.
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vgt.at vom 13.02.2015
Österreich: Mehrere Jagdfreistellungsanträge - "Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Wer in Österreich Wald- oder Wiesenflächen besitzt, muss auf diesen entweder selber für eine aktive Bejagung sorgen oder die Bejagung durch die örtliche Jagdgenossenschaft dulden. Doch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 müssen Jagdgegner auf ihrem Grundstück keine Jagd dulden - auch in Österreich nicht. Der erste österreichische Antrag auf jagdrechtliche Befriedung geht jetzt in die zweite Instanz. Weitere Anträge werden eingebracht.
Im Oktober 2014 stellte erstmals ein österreichischer Grundbesitzer aus Kärnten einen entsprechenden Antrag, seine Waldflächen als „jagdfrei“ erklären zu lassen. Der Antrag wurde Ende Januar zurückgewiesen. Daraufhin wurde Anfang Februar Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten gerichtet.
Einen weiteren Antrag auf Jagdverbot auf ihrem Grundstück stellte eine Tierfreundin aus Oberösterreich bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.
„Die Tierfreundin unterhält eine Weidehaltung von Hausschweinen und -hühnern“, berichtet der VGT. „Bei der letzten Jagd im Dezember wurden die Tiere in Angst und Schrecken versetzt, weshalb der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) nicht nur die konkrete Jagd angezeigt, sondern auch einen Jagdfreistellungsantrag für die Weideflächen ausgearbeitet hat.“
Aus Kärnten habe sich ebenfalls ein weiterer Grundbesitzer gemeldet, der insgesamt 600 ha Waldflächen jagdfrei machen möchte.
„Grundsätzlich wird das Eigentumsrecht ja gerne hochgehalten, wenn es gegen den Tierschutz geht: In österreichischen Tierfabriken zählt die Gewerbefreiheit mehr als Tierschutz. Doch die elitäre Jagdlobby darf sogar in Privateigentum eingreifen und auf fremden Grund Jagdeinrichtungen errichten, Wild intensiv füttern und bejagen.“, ärgert sich Elmar Völkl vom VGT über diese bodenlose Ungerechtigkeit, und weiter: „Die künstlich hoch gemästeten Wilddichten erzeugen einen größeren Schaden, als wenn man die Natur einfach sich selbst überlassen würde. Nicht fremde Grünröcke, sondern die Grundbesitzenden selbst sollen entscheiden, welches Wildtiermanagement erforderlich ist.“
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diepresse.com vom 28.10.2014
Der Verein gegen Tierfabriken fordert ein Ende der generellen Bejagung der Wälder und Flure. Ein Kärntner Grundbesitzer will dazu einen Präzedenzfall schaffen.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) will die generelle Bejagung der österreichischen Wälder und Flure kippen. Aus diesem Grund hat ein Grundbesitzer aus dem Bezirk Spittal in Kärnten am Dienstag bei der örtlichen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag gestellt, seine Besitzungen "jagdfrei" zu stellen. Damit soll ein österreichweiter Präzedenzfall geschaffen werden.
In Österreich sehe die Rechtsordnung eine "totale Zwangsbejagung" vor, in vielen anderen europäischen Ländern sei das nicht der Fall, argumentiert der VGT. In Frankreich, Luxemburg und zuletzt im Jahr 2012 in Deutschland sei ein Ende der Zwangsbejagung über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erstritten worden. Mit dieser Argumentation soll nun auch die geltende Rechtsordnung hierzulande gekippt werden.
"Die Jägerschaft hält Österreich in einer eisernen Umklammerung, überall in den Landtagen haben sie ihre Lobbyisten sitzen. Auf europäischer Ebene längst entschieden, ist Österreich wieder einmal hinten nach", erklärte VGT-Obmann Martin Balluch.
Grundbesitzer fordert Raubtiere "zur Kontrolle der Wildpopulation"
In seinem Antrag an die BH Spittal argumentierte besagter Grundbesitzer - er ist auch Rechtsanwalt -, dass die Wildpopulation durch die Jäger viel zu hoch gehalten werde und es ihm daher "trotz intensiver Aufforstungsbemühungen" bisher nicht gelungen sei, einen Jungwald heranzuziehen. Durch Fütterung und nicht regulierten Abschuss befinde sich insbesondere der Rehwildbestand auf "unnatürlich hohem Niveau", so der Antragsteller.
Deshalb fordert der Kärntner die Wiederansiedlung von Wolf, Bär und Luchs "zur Kontrolle der Wildpopulation" sowie den Stopp jeglicher Fütterungsmaßnahmen. Zudem sollen auf seinen Grundstücken künftig keine Wildtiere mehr geschossen werden dürfen.
Helmut Schell, stellvertretender Leiter der Bezirkshauptmannschaft Spittal bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Austria Presseagentur das Einlangen des entsprechenden Antrages. "Der Antrag wird jetzt geprüft, inhaltlich kann ich selbstverständlich nichts sagen, da es sich um ein laufenden Verfahren handelt", so Schell. Sollte er überhaupt behandelt werden können, kann man davon ausgehen, dass er alle Instanzen durchlaufen wird.
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Österreichische Grundstückseigentümer klaren vor EGMR
Polen: Immer mehr jagdfreie Grundstücke
Universität Wien: Eigentumsfreiheit und Tierschutz versus Jagd? Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen
Ein Jagdverbot ist nicht rechtens
Flächendeckende Jagd verfassungskonform
Waldbesitzer wollen Jagdverbot
VGT kämpft mit NÖ Grundbesitzern gegen Jagdzwang
Streit um Jagdfreistellungen in NÖ nun beim VfGH
Jagdfreistellung lässt auf sich warten
Österreicher vor Europäischen Gerichtshof
"Jäger schießen unerlaubt in meinem Wald"
Jagd gegen Willen von Waldbesitzer erlaubt
WTV: VfGH knallt Rechte von Waldeigentümern ab
VfGH erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage
Mit Beschwerde gegen Jagdzwang abgeblitzt
Ö1: Jagd-Verbot - Kärntner Klage macht Schule
"Keine Jagd auf meinem Grundstück": Höchstrichter entscheiden - ähnliche Fälle im Innviertel