Chronik: Versuchtes Massaker an Wildscheinen auf dem Grundeigentum von Tierschützern und Jagdgegnern
Seit etwa 15 Jahren wird auf den Feldern des landwirtschaftlichen Betriebes Gut Greußenheim der »Friedfertige Landbau« gepflegt. Das bedeutet: Keine chemischen Spritzmittel, keine Pestizide und kein Mist und keine Gülle auf den Feldern. Statt dessen erfolgt der Anbau im Einklang mit der Natur und den Tieren und wie früher in Drei-Felder-Wirtschaft. Alle drei Jahre liegt ein Feld brach und kann sich erholen. In diesem Brachejahr siedeln sich vielfältige Pflanzen und Tiere an. Und wenn die anderen Felder im Herbst abgeerntet werden, lassen die Landwirte sogar ganze Getreidestreifen für die Wildtiere stehen - etwa 10% der Ernte. Diese Streifen bieten den Wildtieren Schutz und Deckung sowie Nahrung durch den Winter, während überall im Land die Flur völlig ausgeräumt wird. Auch die Natur atmet auf: Seit auf den Ländereien der friedfertige Landbau betrieben wird, erholen sich die Böden, das Grundwasser wird geschont und die Artenvielfalt nimmt zu.
Seit einigen Jahren entsteht auf den Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes Gut Greußenheim in Zusammenarbeit mit einer Umweltstiftung ein in Deutschland einzigartiges Biotopverbundsystem mit umfangreichen Neuaufforstungen, Waldinseln, Wald- und Benjeshecken, Feucht- und Trockenbiotopen, Sukzessionsflächen und vielem mehr, das von vielen Förderern im In- und Ausland unterstützt wird und weltweit Beachtung und Anerkennung gefunden hat. Es ist gelungen, einen Teil der traditionellen heimatlichen Landschaftsstruktur wiederherzustellen und viele - auch gefährdete - Tiere und Pflanzen wieder anzusiedeln. Tierfreunde aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland geben seit einiger Zeit vom Schlächter gerettete Rinder und Schafe in Pension, die dort auf einem friedvollen Fleckchen Erde in Ruhe leben können.
Wegen ihres friedvollen Umgangs mit der Natur und den Tieren und ihrer urchristlichen Gesinnung werden die Landwirte von Gut Greußenheim von Natur- und Tierfeinden seit Jahren angegriffen und verleumdet. Wortführer dieser Tierfeinde sind zwei örtliche Jäger. Zum einen Norbert Gram, in Jägerkreisen als cholerisch bezeichnet und bei seinen Nachbarn als schießwütig bekannt. Dieser arbeitet seit Jahren mit Tilman Töpfer, Redakteur des umstrittenen Provinzblattes »Main Post«, zusammen. Auch in der einschlägigen Jägerpresse kommt Norbert Gram in seinem Kampf gegen die Natur- und Tierfreunde von Gut Greußenheim zu Wort. Zum anderen Jägerfunktionär Dr. Lehmann-Tolkmitt, der wie ein Feudalherr in der Gemeinde Greußenheim auf seinem Jagdsitz residiert und auf weitere Flächen der Gemarkung sein Auge geworfen hat. Die Landwirte von Gut Greußenheim sind ihm dabei seit Jahren ein Dorn im Auge. Die Jäger und ihre Verbündeten haben wiederum beste Kontakte zum Würzburger CSU-Landrat Waldemar Zorn, erklärter Gegner der Urchristen, sowie zu weiteren Jägerlobbyisten. Nun ist hinlänglich bekannt, wie verfilzt Jagd und Politik mitunter sind. Das Netzwerk der Jäger in Staat und Politik schlug Ende November 2004 gegen die friedliebenden Landwirte und die bei ihnen lebenden Tiere zu:
24.11.04: Anordnung eines Massakers an Wildschweinen
Die Untere Jagdbehörde des Würzburger Landrats Waldemar Zorn verpflichtet den Pächter des Eigenjagdreviers Gut Greußenheim bei Würzburg, innerhalb eines Zeitraums vom 1.12.2004 bis zum 30.6.2005 monatlich 18 Wildschweine zu erschießen. Um diese Anordnung auch mit Gewalt durchsetzen zu können, erklärt die Behörde, wie es im Juristendeutsch heißt, die Massaker-Anordnung für »sofortvollziehbar«. Dieses Wort bedeutet, dass die Einlegung von Rechtsmitteln, unter anderem die Anrufung eines Gerichts gegen diesen Bescheid, die Behörde nicht daran gehindert hätte, zwangsweise sofort vollendete Tatsachen zu schaffen. Sollten die insgesamt 126 Wildschweine nicht geschossen werden, wird für jeden Monat (!) 10.000 Euro Strafe angedroht. Die Tierfreunde der Gabriele Stiftung sprechen von einem drohenden Tier-Massaker und informieren ihre Freunde, Förderer sowie Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen im In- und Ausland. In den folgenden Wochen und Monaten schreiben unzählige Tierschützer aus Deutschland, dem benachbarten Ausland und sogar aus Afrika und Amerika an das Landratsamt und an das zuständige Verwaltungsgericht und bringen ihren Protest zum Ausdruck.
7.12.04: Antrag auf Ruhen der Jagd
Die Landwirte von Gut Greußenheim stellen bei der Unteren Jagdbehörde einen Antrag auf Ruhen der Jagd im so genannten »Eigenjagdrevier« Gut Greußenheim. Sie begründen ihren Antrag mit ihrem ethischen Anliegen: »Die Betreiber des Hofes verstehen ihre Wirtschaftsweise als `friedfertigen Landbau´, in dem die Einheit von Mensch, Natur und Tieren praktiziert wird. Sie fühlen sich in dieser Lebens- und Arbeitsweise der Lehre der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verpflichtet... Aus dieser Überzeugung heraus lehnen die Antragsteller auch die Jagd ab.« Dabei knüpft der Antrag an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an, der französischen Jagdgegnern zubilligte, unter Berufung auf ethische Gesichtspunkte und ihr Eigentumsrecht Befreiung von der Jagdpflicht zu erlangen. (Entscheidung des EGMR vom 29.4.1999, NJW 1999, 3695 ff.) Nachzulesen ist der Antrag auf Ruhen der Jagd im Internet unter http://www.lusttoeter.de
23.12.2004: »Hier wird nicht geschossen!«
Die Landwirte von Gut Greußenheim publizieren eine Flugschrift mit dem Titel »Hier wird nicht geschossen!« in hoher Auflage und verteilen sie im Raum Würzburg flächendeckend. Zunächst wird das Jäger-Komplott aufgedeckt: »Nach Einsicht in die Behördenakten bezeichnet der Rechtsanwalt der Landwirte die Kampagne dem Verwaltungsgericht gegenüber als `Komplott´. Unter dem Banner der Religions-Unfreiheit findet ein Glaubenskrieg statt gegen Aussteiger aus den Amtskirchen.«
Anschließend bringen die Landwirte von Gut Greußenheim zum Ausdruck, dass Lust-Töter bei ihnen keinen Zutritt haben: »Das urchristliche Auferstehungskreuz, das Symbol der Urchristen, symbolisiert Frieden und Einheit von Mensch, Natur und Tieren, Einheit mit der Mutter Erde, die dann auch alles geben kann, um ihre Kinder zu ernähren. Katholische und lutherische Schießer können auf dem Eigentum der Kirche und des Staates und auf dem Eigentum der von ihnen Abhängigen schießen. Sie haben nichts zu suchen auf Weiden, die unter dem Zeichen des urchristlichen Auferstehungskreuzes stehen. (...) Dieses Land wurde mit Hilfe von vielen in- und ausländischen Förderern erworben, die damit den friedvollen Umgang der Urchristen mit der Natur und den Tieren unterstützen. (...) Urchristen halten sich an die Lehre des Jesus, des Christus, und an die Zehn Gebote Gottes, die weder das Morden noch das Töten beinhalten.«
24.12.04: Pünktlich zu Weihnachten: »126 Wildschweine sollen ihr Leben lassen - Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des Landratsamts«
Main Echo, 24.12.2004: »Wenn es nach dem Würzburger Landratsamt geht, müssen bis Mitte des neuen Jahres im Jagdrevier des Gutes Greußenheim (Kreis Würzburg) monatlich 18 Wildschweine ihr Leben lassen. Eine Horrorvorstellung für den Eigenrevierjäger aus dem Umfeld des `Universellen Lebens´ (UL), der aus weltanschaulichen Gründen keine Tiere töten will. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat jetzt seinen aufschiebenden Antrag gegen den Bescheid der Jagdbehörde in erster Instanz abgelehnt. (...) Weil sie nach UL-Verständnis eine Seele besitzen, bezieht die Glaubensgemeinschaft das Gebot `Du sollst nicht töten´ auch auf die Tiere.«
28.12.05: Hubschrauberflug der Jägerlobby: Jagd mit der Wärmebildkamera
Bereits zum zweiten Mal fliegt ein von einem Jäger geleiteten Polizeihubschrauber über dem landwirtschaftlichen Betrieb Gut Greußenheim. Fast eine Stunde lang steht der Hubschrauber mit ohrenbetäubendem Lärm in der Luft über Menschen und Tieren. Angeblich wollte man »Wildschweine zählen«.
31.12.04: Flugschrift der Landwirte von Gut Greußenheim
Die Landwirte von Gut Greußenheim berichten über den die »Allianz von Hubertusmessen-Veranstaltern und Lusttötern« - und stellen eine unmissverständliche Frage: »Wer unter dem Zeichen des Auferstehungskreuzes mit einem Gewehr auf dem friedvollen Land Tiere abknallt - ob der dann auch in Kauf nimmt, die Urchristen mit abzuknallen, die den Tieren beistehen?«
14.01.05: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet für Wildschweine
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof macht in einem vom Jagdpächter angestrengten Eilverfahren durch seinen Beschluss vom 14. Januar 2005 der Jägerbehörde einen Strich durch die Rechnung, indem er die »sofortige Vollziehbarkeit« aufhebt. Das heißt, der vom Jagdpächter eingelegte Widerspruch gegen die Massaker-Anordnung als solche entfaltet »aufschiebende Wirkung«. Mit anderen Worten: Die Jägerbehörde darf so lange keine Zwangsmaßnahmen gegen den Jagdpächter durchsetzen, solange das Widerspruchsverfahren in den verschiedenen Instanzen anhängig ist.
19.01.05: Bayern 1 meldet: »VGH zieht Notbremse«
»Die Wildschweine im 160 ha großen Jagdrevier von Gut Greußenheim im Landkreis Würzburg machen Rechtsgeschichte, denn der Jagdberechtigte schießt nicht. Die Landwirte wollen die Jagd ruhen lassen, und was vom Landratsamt Würzburg gefordert wird, nennen sie ein Massaker an Tieren. Eigentümer von Gut Greußenheim, muss man wissen, sind Angehörige der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben. Jäger sind für sie Leute mit Lust am Töten. Gut Greußenheim betreibt ökologischen Landbau ohne Nutztierhaltung und Wildtiere, auch Hasen und Rehe nennt man dort Geschwister, auf die man natürlich nicht schießt.«
25.01.05: Was sah der Hubschrauber?
Nachdem die Landwirte von Gut Greußenheim und ihr Anwalt Einsicht in die Wärmebild-Aufnahmen des Hubschrauber-Flugs vom 28.12.04 erhalten haben, verbreiten sie ein Flugblatt. Hier sind die Aufnahmen der Wärmebildkamera abgebildet: Zu erkennen sind lediglich weiße Punkte. Denn die Wärmebildkamera zeichnet alle Wärmequellen als helle Punkte auf, egal ob Mensch, Tier, elektrische Geräte oder andere Wärmequellen. Diese Lichtpunkte haben zwei Jäger für die Jagdbehörde gesichtet und zu Wildschweinen erklärt. Peinlich ist nur, dass dies wieder eine reine Spekulation war, denn dort, wo der Hubschrauber flog, hielten sich neben einigen Wildschweinen auch Hasen, Rehe, Menschen und vor allem viele Rinder und Schafe auf. Diese wurden kurzerhand alle zu Wildschweinen, weshalb die Zahlenangaben nichts anderes als wertlose Spekulationen sind.
26.01.05: Jägerverband will Massaker - Jägerpräsident kritisiert Verwaltungsgerichtshof
Zu Beginn des Jahres gerät der Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) und CSU-Abgeordnete Dr. Jürgen Vocke in die Schlagzeilen: Neben seinen Abgeordneten-Diäten lässt er sich vom Jagdverband für seine ehrenamtliche Tätigkeit fürstlich entlohnen. Zur gleichen Zeit, als fast täglich über das Finanzgebaren des BJV-Präsidenten in der bayerischen Presse zu lesen ist, lässt er eine Meldung verbreiten, in welcher er den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof scharf angreift, weil dieser den sofortigen Vollzug eines vom Landratsamt Würzburg angeordneten Massakers an über 120 Wildschweinen aufgehoben hatte. Er lässt erklären, der Verband werde sich »massiv« dafür einsetzen, dass das Urteil überprüft werde. Wenn man weiß, dass Dr. Vocke gelernter Jurist ist, war ihm sicher auch bewusst, dass der Rechtsweg im vorliegenden Fall ausgeschöpft war. Der angekündigte Einsatz kann sich also nur auf Wege beziehen, die mit dem Rechtsweg nichts zu tun haben...
24.05.05: Massaker-Anordnung hat sich durch Zeitlauf erledigt
Die erste Entscheidung im Widerspruchsverfahren wird von Oberregierungsrat Dr. Müller von der Regierung von Unterfranken als der nächsthöheren zuständigen Behörde getroffen. Dr. Müller stellt zunächst fest, dass sich die Massaker-Anordnung durch Zeitablauf mittlerweile für die Monate Dezember 04 bis Mai 05 erledigt hat. Für den noch ausstehenden Monat Juni weist er den Widerspruch des Jagdpächters gegen die Massaker-Anordnung zurück. Gegen diesen Widerspruchsbescheid hat der Pächter mittlerweile Klage zum Verwaltungsgericht Würzburg erhoben. Mit Ablauf des Monats Juni dürfte sich die gesamte Massaker-Anordnung durch Zeitablauf erledigt haben.
Trotzdem sind die Gründe, die Oberregierungsrat Dr. Müller in seinem Bescheid anführt, nicht uninteressant. Von der angeblichen Schweinepestgefahr, mit der die Jägerlobby des Landrats Zorn so vehement Stimmung gemacht hatte, ist keine Rede mehr. Offenbar war das, was die Untere Jagdbehörde dazu geschrieben hatte, so haltlos, dass Dr. Müller stillschweigend darüber hinwegging. Dass er trotzdem die Abschussanordnung der Unteren Jagdbehörde für gerechtfertigt erklärte, begründet er damit, dass es im Eigenjagdrevier des Pächters zu viele Wildschweine gebe und Schäden für die Landwirtschaft zu erwarten seien, die nicht hinnehmbar seien. Für diese Behauptung allerdings enthält der Bescheid von Dr. Müller keine nachprüfbaren Nachweise. Auch wird beispielsweise mit keinem Wort erwähnt, dass die Anzahl der Wildschweine überall in Deutschland in den letzten Jahren rapide angestiegen ist. Dr. Müller legt auch nicht offen, wie es mit Wildschäden in vergleichbaren anderen Gebieten Bayerns aussieht. Der Bescheid enthält viele weitere ähnliche Ungereimtheiten. Insgesamt erweckt er den Eindruck, dass man angesichts der Erledigung der Angelegenheit durch Zeitablauf versucht hat, das Gesicht zu wahren bzw. der Jägerbehörde des Landrats Waldemar Zorn nicht zu nahe zu treten. Dafür spricht u.a., dass nicht nur der Bescheid der Jägerbehörde des Landratsamts Würzburg, sondern auch der Bescheid des Dr. Müller eindeutig die Handschrift eines Jägers trägt, was an verschiedenen Redewendungen erkennbar wird, die einem normalen Menschen fremd sind, wie beispielsweise: der »Abschuss des zu Schaden gehenden Wildes«.
Es darf bei der ganzen Massaker-Anordnung nicht übersehen werden, dass hinter ihr
- einerseits religiöse Fanatiker wie der Landrat Waldemar Zorn, der Grenzschießer und das Aushängeschild der Jäger Norbert Gram aus Hettstadt und der örtliche Jägerfunktionär Dr. Lehmann-Tolkmitt stehen
- andererseits die bayerische Jägerlobby: der von den Eigentümern von Gut Greußenheim propagierte Tierschutzgedanke läuft ihnen heftig zuwider, wie ihren Publikationen zu entnehmen ist.
Allerdings haben die Eigentümer des Eigenjagdreviers Gut Greußenheim den Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem Eigentum gestellt. Würde diesem Antrag stattgegeben, dann würden sich für die Zukunft Massaker-Anordnungen wie die der Unteren Jägerbehörde des Landratsamtes Würzburg erübrigen. Dieser seit Dezember 2004 anhängige Antrag ist noch nicht beschieden. Das verwundert nicht, denn zuständig in erster Instanz ist wiederum die Untere Jagdbehörde des Würzburger Landrats Waldemar Zorn. Die Allianz von Religionsfanatikern und Jägern agiert bereits vehement gegen diesen Antrag. Unter anderem hat sich ein Vertreter der Würzburger Jägerschaft, der von der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes als Sachverständiger zugezogen wurde, bereits öffentlich gegen den Antrag ausgesprochen. Öffentlich verbreitet wird die Lobbyarbeit dieser Kreise wie immer durch den mit den Jägern zusammenarbeitenden und als Weltanschauungsbeauftragter agierenden Journalisten Toepfer von der umstrittenen Würzburger Zeitung MAIN POST. Schon 1999 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, die Jagd auf seinen Eigentumsflächen nicht hinnehmen muss. Deshalb steht fest, dass der Antrag auf Ruhen der Jagd am Ende Erfolg haben muss. Die offene Frage ist, ob sich beim Landratsamt Würzburg ein Beamter findet, der das geltende Europäische Recht anwendet, oder ob sich der lange Arm der Interessengruppe der Tiergegner und Lusttöter durchsetzen kann und der Antragsteller zum Gang durch die Instanzen gezwungen wird. Auf diese Weise würde dann der Schutz von Natur und Tieren so lange verhindert, bis Recht und Gesetz von einem unabhängigen Gericht Geltung verschafft wird.
(Quelle: Magazin »Freiheit für Tiere« 4/2005)
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