Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihre Grundstück Tiere schießen?

Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen ein Haus am Waldrand und besitzen eine Katze, die hin und wieder auf Ihrem benachbarten Waldgrundstück Mäuse jagt. Sie sind gegen die Tötung von Tieren auf Ihrem eigenen Grund und Boden eingestellt - und dennoch passiert das aus moralischer, ethischer und rechtlicher Sicht Unfassbare: Sie müssen auf Ihrem eigenen Grundstück die Tötung Ihrer geliebten Katze durch einen oder mehrere Jäger dulden.

Die Jäger dürfen auf Ihrem Grundstück Fallen aufstellen und Schießtürme errichten. Sie dürfen jagende Freunde einladen, die eine »fröhliche« Gesellschaftsjagd veranstalten und vor Ihren Augen Rehe, Hasen oder Vögel abknallen - wohlgemerkt: auf Ihrem Grundstück. Dabei dürfen die Jäger den Boden Ihres Grundstücks mit Blei kontaminieren, ohne die Altlasten hinterher wieder nach dem Verursacher­prinzip beseitigen zu müssen. »Ist dies überhaupt zulässig?«, fragt empört der Tierfreund.


Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt? - AUSTRITT JETZT!

Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagd­genossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen. Sie finden, das ist ein Skandal? - Dann schließen Sie sich uns an!

Universität Wien: Eigentumsfreiheit und Tierschutz versus Jagd? Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen
Stellungnahme von Prof. Dr. Josef Reichholf zu Fragen vom Verfassungsgerichtshof vom 20.06.2017
Solidaritätserklärung
Absichtserklärung von Grundstückseigentümern
Erfahrungsberichte
Rundmailliste

Impressum Kontakt Datenschutz