Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt? - AUSTRITT JETZT!
Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen. Sie finden, das ist ein Skandal? - Dann schließen Sie sich uns an!
Universität Wien: Eigentumsfreiheit und Tierschutz versus Jagd? Die Debatte um Jagdfreistellungen aus ethischen Gründen
Stellungnahme von Prof. Dr. Josef Reichholf zu Fragen vom Verfassungsgerichtshof vom 20.06.2017
Solidaritätserklärung
Absichtserklärung von Grundstückseigentümern
Erfahrungsberichte
Rundmailliste
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