Ein deutscher Grundbesitzer klagte gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft durch alle Instanzen, weil er die Jagd auf seinem Grundstück aus Gewissensgründen nicht mehr dulden wollte. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 verstößt die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte.
Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen.
Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstückseigentümern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt.
Somit verstoßen Regelungen des deutschen Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nun verpflichtet, das Urteil des höchsten europäischen Gerichts in deutsches Recht umzusetzen. Es wird Zeit, dass das auch in Österreich passiert.
Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Ihr Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind.
Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort mehrere Meter hohe, an KZ-Türme erinnernde, Schießplattformen errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, dort Gesellschaftsjagden abhalten, Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) totschießen.
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Wir sind eine Plattform für Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir setzen uns gegen dieses Unrecht zur Wehr, indem wir Sie dabei unterstützen bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Ausgliederung aus der Jagdgenossenschaft bzw. Ruhen der Jagd zu stellen. Lehnt die Behörde unter Berufung auf die gegenwärtige Gesetzeslage die Befreiung vom Jagdzwang ab, bleibt der Gang durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Selbst wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte irgendwann der ersten Klage aus Österreich stattgeben würde, wäre es vermutlich so, dass die Gerichte in Österreich dieses Urteil zunächst ignorieren und höchstens vom Gesetzgeber einfordern, die Jagdgesetzgebung entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu ändern. Ziel muss daher sein, mit einer großen Anzahl von Klagen nachzulegen, um den Druck auf die österreichischen Gerichte und den Gesetzgeber solange zu erhöhen, bis dieser seine menschenrechtswidrige Gesetzgebung schließlich ändert.
Immer mehr Grundstückseigentümer, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, setzen sich gegen dieses Unrecht zur Wehr.
Initiative zur Abschaffung der Jagd
Postfach 21
AT-1090 Wien
e-mail: info@abschaffung-der-jagd.at
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